Demjanjuk:Entschädigung verweigert

Demjanjuk

John Demjanjuk wurde 1988 wegen Massenmords in Treblinka verurteilt – und wieder freigesprochen. 2011 verurteilte ihn das Landgericht München für seine Tätigkeit im Todeslager Sobibor.

(Foto: dpa)

Der KZ-Wachmann John Demjanjuk hatte eine Zeitung auf Entschädigung verklagt. Jetzt entscheidet das BGH: Seine Witwe kann diese Klage nicht weiterführen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

John Demjanjuk, der KZ-Wachmann von Sobibor, starb im März 2012, noch bevor seine Verurteilung rechtskräftig wurde. Eine wichtige Grundsatzfrage - die Strafbarkeit von KZ-Wachleuten - hatte den Bundesgerichtshof (BGH) nicht mehr erreicht. An diesem Dienstag hat der BGH ein ganz anderes Urteil in Sachen Demjanjuk veröffentlicht, eine Fußnote der Rechtsgeschichte. Denn der Mann, der wegen Beihilfe zum Mord an 28 060 Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, fühlte sich durch eine Bild-Schlagzeile in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. "Vor Gericht spielt er den bettlägrigen alten Mann. Demjanjuk singt und lacht im Knast", hatte das Blatt im Mai 2010 getitelt. Wenige Monate vor seinem Tod klagte Demjanjuk auf 5100 Euro Entschädigung. Ob zu Recht, wird nie geklärt werden, denn nach seinem Tod haben sich die Gerichte allein mit dieser Frage befasst: Kann so ein Anspruch vererbt werden?

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