Mord an Studentin:Im Prozess in Freiburg geht es nicht um Merkel oder die AfD

Freiburger Mordprozess beginnt

Der Angeklagte Hussein K. im Landgericht in Freiburg.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

Der Fall um den Mord an einer Studentin vereint alles, was an der europäischen Flüchtlingspolitik zu kritisieren ist. Aber das Gericht hat nur eins zu bewerten: die Schuld von Hussein K.

Kommentar von Annette Ramelsberger

In Freiburg hat am Dienstag der Prozess gegen einen Flüchtling begonnen, dem vorgeworfen wird, eine 20 Jahre alte Medizinstudentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Doch schon das Wort Flüchtling ist hier falsch. Es geht um einen jungen Mann, der schon mit 13 seine Heimat Afghanistan verlassen hat, dann im Iran lebte, sich schließlich aufmachte nach Westen - irgendwo hin. Aber nicht, weil er wirklich verfolgt worden wäre.

Der Fall dieses Mannes erregt sehr viele Menschen. Und das aus gutem Grund. Im Fall des Hussein K. haben alle Sicherungen versagt - deutsche, griechische, europäische. In Griechenland war der junge Mann 2013 zuerst gestrandet. Dort hatte er auch seine erste schwere Straftat begangen: Er hatte eine Studentin ausgeraubt und über die Klippen in den sicheren Tod gestürzt. Sie überlebte wie durch ein Wunder. Dafür kam er in Haft, doch schon nach zweieinhalb Jahren leerte das finanziell schwache Griechenland seine Gefängnisse per Amnestie und entließ Hussein K. Er sollte in seiner Bewährungszeit Integrationskurse besuchen - er tat es nicht. Als das einem Staatsanwalt auffiel, erließ er einen Haftbefehl, jedoch nur in Griechenland, nicht europaweit. Da aber war Hussein K. längst nach Norden weitergezogen.

Hussein K. wurde 2015 als Flüchtling aufgenommen und nicht als Straftäter festgenommen

Auch die Fingerabdrücke wurden nicht in die europäische Fingerabdruckdatei eingespeist. So war der Mann, als er 2015 in Freiburg ankam, ein unbeschriebenes Blatt. Er wurde als Flüchtling aufgenommen und nicht als Straftäter festgenommen. Es ging ihm gut hier, wie er selbst sagt. Und doch überfiel er schon bald wieder eine junge Frau. Sie legte er bewusstlos mit dem Gesicht nach unten in den Fluss Dreisam und überließ sie ihrem Schicksal.

Wie unter einem Brennglas vereint sich in diesem Fall alles, was an der europäischen Flüchtlingspolitik zu kritisieren ist. Am ersten Tag postierten sich AfD-Anhänger vor dem Gerichtssaal und wiesen auf das Scheitern von Angela Merkels Flüchtlingspolitik hin. Ihnen gegenüber skandierten Antifa-Demonstranten: "Flüchtlinge bleiben, Rassisten vertreiben."

Beides ist so holzschnittartig wie schlicht. In dem Prozess in Freiburg geht es nicht um Angela Merkel und nicht um die AfD. Es geht um die Schuld eines einzigen Mannes, die von Hussein K. Dem Gericht, beobachtet von erregten Zuschauern in einem bis zum letzten Platz besetzten Saal, muss es gelingen, alle Emotionen aus diesem Saal zu verbannen und kühl abzumessen, was dieser Angeklagte ist: ein Mörder, ein Totschläger, einer, der voll oder nur teilweise schuldfähig ist. Einer, der so schwer gestört ist, dass er in Sicherungsverwahrung muss. Das alles muss das Gericht entscheiden. Damit hat es genug zu tun.

Was das Gericht nicht entscheiden muss: ob die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel im Jahr 2015 richtig war. Und das darf sich das Gericht auch nicht aufdrängen lassen.

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