Diesel-Fahrverbote:Bundesverwaltungsgericht vertagt Fahrverbots-Urteil

  • Das Bundesverwaltungsgericht vertagt sein Urteil über mögliche Diesel-Fahrverbote.
  • Es soll nun am Dienstag, 27. Februar, verkündet werden.
  • Der Vorsitzende Richter brachte aber auch die Möglichkeit ins Spiel, das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde mit Spannung erwartet, der Gerichtssaal in Leipzig war voll. Doch die Beobachter müssen sich noch etwas gedulden, bis ein Urteil fällt. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher vertagte die Entscheidung auf Dienstag, den 27. Februar. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert als vorgesehen, sagte Korbmacher. Er deutete zudem die Möglichkeit an, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befasst werde, ob Verbote trotz fehlender bundesrechtlicher Voraussetzungen zulässig seien. "Wir befassen uns mit der Frage sehr ernsthaft: Was verlangt das Unionsrecht?", sagte Korbmacher

Vor der Verhandlung waren die meisten Beobachter davon ausgegangen, dass das Gericht den Weg für Fahrverbote freimacht. Davon wären Dieselfahrzeuge betroffen gewesen, die nur die Abgasnorm Euro 5 oder schlechter erfüllen, sowie Benziner mit Euro 2 oder schlechter. Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 und Benziner mit Euro 3 oder besser hätten weiterhin uneingeschränkt in allen deutschen Innenstädten fahren dürfen.

Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verklagt. Damit wollte sie die Behörden in Stuttgart und Düsseldorf verpflichten, die Luftreinhaltepläne nachzubessern und darin ein Fahrverbot für bestimmte Pkw zu verankern. Die lokalen Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor zugunsten der DUH entschieden.

Die Städte kämpfen immer noch gegen Fahrverbote. Sie argumentieren mit rechtlichen Bedenken und einem ungelösten praktischen Problem: Es gibt derzeit in Deutschland kein einheitliches Verbotsschild. Auch die blaue Plakette, mit der Autos mit geringem Stickoxidausstoß gekennzeichnet werden könnten, ist nicht in Sicht. Ohne diese Plakette wäre es für Polizei und die städtische Verkehrsüberwachung schwierig gewesen, solche Autos zu identifizieren. Letztlich wäre nur der aufwendige Blick in den Fahrzeugschein geblieben - ein Szenario, das sowohl Polizei als auch Kommunen für unrealistisch hielten.

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