Asylrecht:Gibt es ein Zurück?

Grenzkontrolle

Die Grenze bei Bad Reichenhall an der A 8.

(Foto: picture alliance / Sven Hoppe/dp)

Bundesinnenminister Horst Seehofer will Ausländer an der Grenze abweisen, Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Zweifel. Aber wäre diese Maßnahme überhaupt rechtens? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Jan Bielicki

"Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist" - würde nur dieser Satz in Paragraf 18 des Asylgesetzes gelten, wäre die rechtliche Lage an den deutschen Grenzübergängen übersichtlich: Die Bundespolizei dürfte Asylbewerber, die etwa aus Österreich einreisen wollen, zurückweisen. Aber so einfach ist das eben nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer wird an der Grenze abgewiesen?

2017 wies die Bundespolizei 12 370 Personen an der Grenze ab - vor allem Menschen, die keine gültigen Papiere oder kein gültiges Visum hatten. Allerdings: Wer um Asyl nachsuchte, durfte einreisen.

Wen will Bundesinnenminister Horst Seehofer künftig noch abweisen lassen?

Asylsuchende, die bereits in anderen EU-Staaten registriert wurden, sollen an der Grenze zurückgewiesen werden. Denn nach der Dublin-Verordnung der EU ist in der Regel der EU-Staat für ein Verfahren zuständig, in den ein Asylsuchender zuerst kam. Bei der Erstregistrierung dort werden seine Fingerabdrücke laut Verordnung in einer Datei namens Eurodac gespeichert. Bei rund 64 000 Asylbewerbern sah das Asylbundesamt 2017 einen anderen EU-Staat zuständig. 42 000 davon wurden durch Eurodac-Treffer erkannt.

Dürfen diese Leute abgewiesen werden?

Das genau ist der stark umstrittene Knackpunkt. Seehofer ist der Meinung: ja. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Zweifel. Auch etliche renommierte Migrationsrechtler meinen: eher nicht. Wie schwierig die Materie ist, zeigen zwei Gutachten, von den Wissenschaftlichen Diensten und vom Fachbereich Europa des Bundestags im Abstand von nur drei Tagen im Oktober 2015 fertiggestellt: Das eine hält die Zurückweisung von Flüchtlingen an den EU-Binnengrenzen für "grundsätzlich mit geltendem Recht vereinbar". Das andere befindet, eine uneingeschränkte Zurückweisung in angrenzende EU-Staaten stehe "nicht mit den Vorgaben der Dublin-III-Verordnung im Einklang".

Ist das nicht eindeutig geregelt?

Nur dann, wenn man lediglich ins deutsche Asylgesetz schaut. Es sieht die Verweigerung der Einreise auch vor, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat aufgrund von EU-Regeln für das Asylverfahren zuständig ist. Genau das will Seehofer ja durchsetzen.

Was spricht rechtlich dagegen?

Über dem deutschen Recht steht in diesem Fall das europäische Regelwerk, nämlich die Dublin-III-Verordnung. Diese Europäisierung ist vom Grundgesetz - in Artikel 16 a - ausdrücklich gebilligt. Die Dublin-Verordnung sieht nun ein geregeltes Verfahren vor, das bestimmen soll, welcher Mitgliedstaat ein Asylverfahren zu übernehmen hat. Das ist etwa bei unbegleiteten Minderjährigen das Land, wo sie sich gerade befinden, es kann auch bei Erwachsenen der Staat sein, wo bereits Angehörige Schutz gefunden haben. In der Regel aber ist es das europäische Land, in das ein Flüchtling zuerst gekommen ist. Meist ist das Italien oder Griechenland. Der Flüchtling kann dann im sogenannten Dublin-Verfahren in den zuständigen Staat zurückgebracht werden - aber nach Lesart führender Migrationsrechtler nur im Zuge dieses Verfahrens, nur in diesen Staat und eben nicht in ein Transitland wie Österreich. Klappt die Rücknahme nicht innerhalb eines halben Jahres, bleibt das Verfahren im Staat, in dem sich der Flüchtling befindet - etwa in Deutschland. Benachbarte EU-Staaten gelten übrigens laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund der europäischen Auslegung der Gesetze eben nicht als "sicherer Drittstaat".

Verbietet Europarecht also, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen?

Etliche Völkerrechtler tendieren zu dieser Meinung. Unter Juristen gibt es aber auch die Auffassung, die Dublin-Verordnung biete durchaus Spielräume. Eindeutig entscheiden könnte das nur der Europäische Gerichtshof. Bisher haben seine Richter die Dublin-Regeln sehr ernst genommen. Die CSU verweist auf Frankreich, das 2017 gut 85 000 Personen die Einreise verweigerte. Aber auch dort wird gestritten, ob das rechtens ist. Amnesty International und staatliche Ombudsleute sprechen von "Unrechtszonen" an Frankreichs Grenze zu Italien.

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