Vier Länder, vier Rentensysteme:Dänemark

Vier Länder, vier Rentensysteme: undefined

Von Silke Bigalke

Die Rente in Dänemark setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Der wichtigste ist die staatliche Volkspension, die jeder erhält, der dänischer Staatsbürger ist oder einen festen Wohnsitz in Dänemark hat und mindestens drei Jahre dort gelebt hat. Die Leistungen für den Rentner sind dabei unabhängig davon, wie viel er während seines Arbeitslebens verdient hat. Es gibt keine Ausnahmeregeln, etwa für Beamte oder Selbständige wie in Deutschland, das macht das System einfacher.

Die Volksrente wird hauptsächlich über Steuern finanziert, das Rentenalter seit einiger Zeit schrittweise angehoben. Wer nach 1963 geboren wurde, also heute 55 Jahre oder jünger ist, darf erst im Alter von 68 Jahren in Rente gehen. Wie viel er bekommt, hängt davon ab, wie lange er im Land gelebt hat. Für den Höchstsatz muss der Pensionär seit seinem 15. Lebensjahr mindestens 40 Jahre in Dänemark verbracht haben. Ein alleinstehender Rentner erhalt dann derzeit insgesamt 12 965 Dänische Kronen, das sind etwa 1742 Euro, von denen aber je nach Gemeinde noch bis zu 40 Prozent Steuern abgehen können. Wer nicht alleine lebt, erhält etwas weniger.

Wer in Dänemark arbeitet, muss sich zusätzlich zur Volkspension im ATP-System (Arbejdsmarkedets Tillægspension) pflichtversichern. Die Monatsbeiträge liegen bei 21 bis 38 Euro. Wie viel man herausbekommt, hängt davon ab, wie lange man einzahlt, wie spät man sich auszahlen lässt und in welcher Form: jährlich oder als monatliche Rente. Häufig gibt es zudem Betriebsrenten oder können sich die Dänen privat zusätzlich versichern und dies teilweise von der Steuer absetzen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: