Artenvielfalt:Jetzt will Söder "die Bienen und die Bauern retten"

Honigproduktion

Die Biene ist zum Symboltier des Volksbegehrens geworden, das großen Zuspruch erfahren hat. Befürworter und Gegner will Ministerpräsident Markus Söder nun an einem runden Tisch versammeln.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Bayerns Ministerpräsident will einen alternativen Gesetzesvorschlag zum Volksbegehren vorlegen. Wie ein Kompromiss mit den Initiatoren aussehen könnte, ist unklar.

Von Christian Sebald

Nun soll es schnell gehen: Schon am nächsten Mittwoch ruft Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den ersten runden Tisch über die Konsequenzen aus dem "Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen" zusammen. Söders Ziel ist ein Gesetzesvorschlag für den Erhalt der Artenvielfalt, der nicht nur den des Volksbegehrens toppt. Sondern der gleichzeitig die Kritik des Bauernverbands (BBV) und seines Präsidenten Walter Heidl an dem Volksbegehren aufnimmt. So wie es Söder griffig in seinem Motto "Rettet die Bienen und die Bauern" formuliert. Die Hürden, die Söder und seine Fachminister Michaela Kaniber (CSU, Landwirtschaft) und Thorsten Glauber (Freie Wähler, Umwelt) dabei nehmen müssen, sind hoch.

Die wichtigsten Maßnahmen, mit denen das Volksbegehren den Artenschwund stoppen will, lauten: den Anteil der Öko-Landwirtschaft in Bayern von aktuell zehn Prozent bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen. Feldgehölze, Hecken, Säume und andere Lebensräume von Wildtieren und Pflanzen sollen erhalten und ein Biotopverbund geschaffen werden, der bis 2027 wenigstens 13 Prozent des Agrarlandes umfassen soll. Außerdem soll der Pestizideinsatz auch in der konventionellen Landwirtschaft eingeschränkt werden.

Die Initiatoren des Volksbegehrens betonen, dass sie jeden Alternativvorschlag ablehnen, der hinter diese Forderungen zurückfällt. Wenn Söder sie hinter sich scharen will, wird er ihre Forderungen übernehmen müssen. Das wird der Bauernverband nicht mitmachen. Aus seiner Sicht nimmt das Volksbegehren einseitig die Landwirtschaft ins Visier und bringt den Bauern nur Nachteile. Wie Söder die konträren Positionen zusammenführen will, ist Beobachtern bisher völlig unklar.

Das Volksbegehren fordert viele neue Vorgaben im Bayerischen Naturschutzgesetz. Einige davon sind echte Vorgaben, welche die Bauern künftig einhalten müssten, wenn sich die ÖDP und ihre Mitstreiter durchsetzen. Allen voran die sogenannten Uferrandstreifen. Das sind fünf Meter breite Streifen entlang von Gewässern, auf denen Ackerbau verboten sein soll. Die Vorgabe ist in allen anderen Bundesländern Pflicht. Nur in Bayern dürfen die Bauern direkt an die Gewässer heranackern. Wer darauf verzichtet, bekommt Geld vom Freistaat. Umweltminister Glauber hat bereits signalisiert, dass auch das Alternativgesetz der Staatsregierung verbindliche Uferrandstreifen enthalten wird. Im Gegensatz zum BBV sagt er aber, dass betroffene Bauern finanziell entschädigt werden können.

Für andere Vorgaben, die das Volksgehren durchsetzen will, sehen die Initiatoren selbst Möglichkeiten für Ausnahmen vor. So sollen bei dem geforderten Verbot, Feldgehölze, Hecken, Säume und andere Lebensräume für Wildtiere und Pflanzen zu schädigen oder zu beseitigen, Ausnahmen möglich sein, wenn "die Beeinträchtigungen ausgeglichen oder ersetzt werden", wie es wörtlich in ihrem Gesetzesvorschlag heißt.

Das gilt sogar für das angestrebte Verbot, Wiesen nach dem 15. März zu walzen. Damit will das Volksbegehren erreichen, dass künftiger weniger Gelege von Großen Brachvögeln und anderen Wiesenbrütern zerquetscht werden. Der BBV lehnt die Forderung als praxisfremd ab. Norbert Schäffer vom Landesbund für Vogelschutz hat bereits signalisiert, dass man sich Ausnahmeausregelungen in einer entsprechenden Durchführungsverordnung zu dem neuen Naturschutzgesetz vorstellen könne.

Die dritte Gruppe von neuen Vorgaben ist die womöglich wichtigste. Sie sind im Volksbegehren als Ziele formuliert und betreffen - entgegen den Befürchtungen des BBV - die Bauern nicht unmittelbar. Sie adressieren sich vielmehr an die Staatsregierung. Die Biobauern-Quote von 30 Prozent bis 2030 ist das Paradebeispiel dafür oder der Biotopverbund von wenigstens 13 Prozent des Agrarlandes bis 2027. In den vergangenen Wochen kursierten in Bauernkreisen Ängste, konventionell wirtschaftende Landwirte könnten gegen ihren Willen gezwungen werden, auf Öko umzustellen, wenn die Vorgabe ins Naturschutzgesetz kommt. Die Befürchtung ist grundlos. Keine Staatsregierung dieser Welt kann konventionelle Bauern zur Umstellung auf Öko zwingen. Allein schon, weil das ein unzulässiger Eingriff in ihr Eigentum wäre.

Mit der neuen Vorgabe will das Volksbegehren erreichen, dass die Staatsregierung entsprechende Förderprogramme schafft, damit mehr Bauern auf Bio umstellen als in der Vergangenheit. So wie sich Freie Wähler und CSU das ja bereits selbst vorgenommen haben, als sie in ihrem Koalitionsvertrag eine Verdoppelung der Biobetriebe in Bayern vereinbart haben. Genauso ist es bei dem geforderten Biotopverbund. Er wird nur mit neuen Förderprogrammen möglich sein, die Landwirten zugutekommen, die sich freiwillig für den Erhalt von bedrohten Lebensräumen einsetzen.

Damit ist die wohl zentrale Herausforderung angesprochen, vor der die Staatsregierung nun steht. Ohne neue Förderprogramme wird die Staatsregierung das Volksbegehren weder umsetzen noch toppen können. Söder hat schon nach dem fulminanten Erfolg der Grünen bei der Landtagswahl erkannt, dass der Naturschutz eine offene Flanke der CSU ist, und mehr Geld für den "Erhalt der bayerischen Heimat" angekündigt.

Offenbar ist er gewillt, sein Versprechen einzulösen. Zur Überraschung vieler Insider hat er im neuen Doppelhaushalt das Geld für den Vertragsnaturschutz um 11,5 Millionen Euro und das für das Kulturlandschaftsprogramm um 32 Millionen Euro aufgestockt. Beide Programme richten sich an Landwirte, die naturschonend wirtschaften. Wenn Söder ernst damit machen will, das Volksbegehren zu toppen, muss er viel mehr Geld als diese gut 43 Millionen Euro einplanen.

Viel Zeit, die neuen Herausforderungen zu bewältigen, bleibt der Staatsregierung nicht. Die Fristen für das weitere Verfahren sind sehr kurz. Das amtliche Endergebnis soll am 14. März verkündet werden. Danach hat Söder vier Wochen Zeit, es mit einer Stellungnahme der Staatsregierung dem Landtag mitzuteilen. Der Landtag wiederum hat eine dreimonatige Frist, sich mit dem Volksbegehren und dem Alternativvorschlag der Staatsregierung zu befassen. Spätestens drei Monate nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss - also im Oktober - findet die Volksabstimmung statt. Der enge Zeitplan dürfte erklären, warum es Söder so eilig hat mit dem runden Tisch.

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