Gesetzentwurf:Wie der Steinkohle-Ausstieg ablaufen soll

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Eine Kohlehalde, aufgenommen vor dem Bergwerk West im niederrheinischen Kamp-Linfort. (Foto: dpa)
  • Ein Gesetzentwurf des Bundesregierung sieht vor, "die Verstromung von Steinkohle bis zum Jahr 2030 schrittweise und stetig zu reduzieren und bis spätestens zum Jahr 2038 zu beenden".
  • Umweltschützer kritisierten den Entwurf als "halb fertig". Zwar regele es nun den Ausstieg aus der Steinkohle, der Plan für das Braunkohle-Aus aber fehle.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Sieben Monate nach dem Abschluss der Kohlekommission liegt erstmals ein Entwurf für den Steinkohleausstieg vor. "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Verstromung von Steinkohle bis zum Jahr 2030 schrittweise und stetig zu reduzieren und bis spätestens zum Jahr 2038 zu beenden", heißt es in dem Entwurf. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Bei der Prüfung verschiedener Alternativen habe sich ein "Ausschreibungsverfahren und nachrangig eine gesetzliche Reduktion der Steinkohle" durchgesetzt. Betreiber von Steinkohleblöcken können also im Rahmen von Ausschreibungen anbieten, zu welcher Entschädigung sie bereit wären, ihre Anlagen stillzulegen - ab 2020. Zum Zuge kämen damit jene Kraftwerke, bei denen sich am günstigsten möglichst viel Kohlendioxid einsparen lässt.

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Dazu sieht der Gesetzentwurf ein mehrstufiges Verfahren vor: Die verschiedenen Angebote sollen zunächst nach dem Preis gereiht werden, die jeweils die Einsparung einer Tonne Kohlendioxid kostet. In einem zweiten Schritt wird untersucht, welchen Einfluss die verschiedenen Kraftwerke auf die Stabilität des Stromnetzes haben. Dies kann die Reihenfolge noch einmal verändern. Für die Kompensation soll ein Höchstwert festgelegt werden.

Zuständig für die Stilllegungs-Verfahren soll die Bundesnetzagentur sein. Sie verantwortet jetzt schon die Ausschreibungen rund um erneuerbare Energien. Den Rahmen für die Stilllegungen hat die Kohlekommission bereits festgelegt: So soll die Gesamtleistung der Steinkohlekraftwerke von derzeit gut 20 Gigawatt bis 2022 auf rund 15 Gigawatt schrumpfen, bis 2030 auf acht Gigawatt. Der Gesetzentwurf soll nun für jedes Jahr bis 2038 eine Zielgröße für die verbleibende Steinkohle-Leistung festlegen. Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf aber noch nicht. An ihnen würde sich dann auch das jeweilige Ausschreibungsvolumen orientieren.

"Der Fahrplan für das Braunkohle-Aus fehlt anscheinend komplett"

Sollten die Betreiber der Kraftwerke nicht freiwillig ihre Anlagen zur Stilllegung anbieten, soll eine "gesetzliche Reduktion" greifen: Sie orientiert sich nur noch am Alter der Anlagen, sodass die ältesten zuerst vom Netz gehen. "Nach dieser Reihenfolge werden weiteren Steinkohleanlagen Kohleverstromungsverbote erteilt, bis das Ausschreibungsvolumen erreicht ist", heißt es in dem Gesetzentwurf. Allerdings sind vor allem ältere, weniger effiziente Kraftwerke derzeit ohnehin unter Druck, seit die Preise für Emissionszertifikate je Tonne Kohlendioxid auf knapp 30 Euro gestiegen sind. Das verteuert die Stromerzeugung bei ihnen empfindlich.

Umweltschützer kritisierten den Entwurf am Donnerstag als "halb fertig". Zwar regele es nun den Ausstieg aus der Steinkohle. "Aber der Fahrplan für das Braunkohle-Aus fehlt anscheinend komplett", sagte Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser. Die Regierung wolle offenbar nur die Strukturhilfen für die Reviere regeln, nicht aber das Ende der Braunkohle selbst. "Da klafft eine große Lücke im Gesetz", sagte Kaiser.

© SZ vom 06.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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