Immobilien:Bundesregierung will Anstieg der Mieten dämpfen

Initiative macht gegen Enteignungen und Mietendeckel mobil

Die Neuregelung hat in Städten wie Berlin, in denen die Mieten zuletzt stark gestiegen sind, den größten Dämpfungseffekt.

(Foto: dpa)
  • Die Vergleichsmieten sollen künftig anders berechnet werden - an ihnen müssen sich die Eigentümer orientieren.
  • Dadurch verringere man "den Anstieg der Mietpreise bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen", sagt Bundesjustizministerin Lambrecht.
  • Dem Mieterbund geht die Neuregelung dagegen nicht weit genug: Sie würde Mietsteigerungen "nur in einem homöopathischen Ausmaß dämpfen".

Von Robert Roßmann, Berlin

Um den Anstieg der Mieten zu dämpfen, hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Mietspiegel beschlossen. Er sieht vor, dass die ortsüblichen Vergleichsmieten künftig anders ermittelt werden als bisher. Dadurch sollen sie nicht mehr so stark steigen. Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf alle bereits bestehenden Mietverhältnisse, aber auch auf Neuabschlüsse. Denn in laufenden Verträgen dürfen Wohnungseigentümer die Miete maximal auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Und beim Abschluss eines neuen Vertrages dürfen sie höchstens zehn Prozent mehr als die Vergleichsmiete verlangen.

Bisher werden bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete lediglich die Abschlüsse der vergangenen vier Jahre berücksichtigt. Künftig sollen die Abschlüsse der vergangenen sechs Jahre herangezogen werden. Da die Mieten vor sechs Jahren in vielen Regionen deutlich niedriger waren als heute, hätte dies einen dämpfenden Effekt. Wie groß dieser ist, hängt von der Preisentwicklung in der jeweiligen Region ab. In dem Gesetzentwurf heißt es, in Märkten, in denen die Angebotsmieten um fünf Prozent jährlich steigen, würde die Neuregelung "zu einem unmittelbaren Sinken der ortsüblichen Vergleichsmiete um circa drei Prozent führen". Außerdem würde der künftige Anstieg der Vergleichsmiete niedriger ausfallen als bisher.

Union und SPD hatten sich bereits nach der Bundestagswahl 2013 auf eine Änderung verständigt. Damals hatten sie in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: "Wir sorgen dafür, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt wird." Union und SPD benötigten aber sechs Jahre, um dieses Vorhaben jetzt auch umzusetzen. Die SPD hatte sich lange für eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf acht Jahre eingesetzt - das hat die Union jedoch verhindert.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zeigte sich am Mittwoch trotzdem zufrieden. Sie sagte, die ortsübliche Vergleichsmiete sei "die entscheidende Referenzgröße bei der Ermittlung der zulässigen Miethöhe". Sie werde "künftig auf einer breiteren Datenbasis fußen und dadurch besser die tatsächliche Situation auf dem Mietmarkt abbilden". Mit der Verlängerung des Betrachtungszeitraums dämpfe man "den Anstieg der Mietpreise bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen - dadurch schützen wir Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung".

Die FDP nannte die Neuregelung dagegen einen "Taschenspielertrick". Durch die Einbeziehung älterer Daten verliere die Vergleichsmiete "an Aktualität und Aussagekraft", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Sie werde aus "reinem politischen Opportunismus" künstlich kleingerechnet. Dem Mieterbund geht die Neuregelung dagegen nicht weit genug. Sie würde Mietsteigerungen "nur in einem homöopathischen Ausmaß dämpfen", klagte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten. Die Grünen sprachen deshalb von einem "Groko-Flickwerk".

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