Beleidigungen im Netz:Allein gegen die Barbarei

Debatte im Bundestag über Vorratsdatenspeicherung

Renate Künast im Bundestag (Archivbild)

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Landgericht Berlin rechtfertigt übelste sexistische Attacken gegen die Politikerin Renate Künast mit der Meinungsfreiheit. Es versagt damit vor seiner Aufgabe, die Menschen vor dem Hass aus dem Netz zu schützen.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Seit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird darüber diskutiert, ob das Kesseltreiben gegen Personen des öffentlichen Lebens dazu führt, dass Gewalttäter ihre Hassfantasien leichter in die Tat umsetzen. Ob aus Worten also Taten werden. Zur Erinnerung: Der CDU-Politiker Lübcke wurde im Netz von Rechtsextremen über Jahre als lohnendes Ziel markiert, es wurde dazu aufgerufen, sich an ihm zu rächen. Nur deshalb, weil er Schreihälsen erklärt hatte, sie könnten das Land verlassen, wenn sie Werte wie Mitleid und Solidarität nicht schätzen. Dann trat ein Rechtsradikaler auf seine Terrasse und schoß ihm in den Kopf.

Nach diesem Mord brach ein Sturzbach von Klagen los. Bürgermeister, Abgeordnete, Landräte berichteten darüber, wie sehr sie unter Drohungen und Beleidigungen leiden, die wirken wie langsam wirkendes Gift: Erst schieben es die Betroffenen noch weg, irgendwann aber dringt das Gift in die Seele. Viele halten das nicht aus und ziehen sich aus ihren Ämtern zurück. Sie fühlen sich alleingelassen. Denn ihre Anzeigen werden oft nicht verfolgt, Verfahren eingestellt, die Täter dürfen sich sicher fühlen. Die Angegriffenen stehen allein an der Front gegen die zunehmende Barbarei.

Wenn es für das Versagen des Rechtsstaats an dieser Front eines Beweises bedurft hätte, dann hat ihn das Landgericht Berlin nun erbracht: Es wies eine Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast ab, die Facebook verpflichten wollte, die Namen von 22 Personen herauszugeben, die sie beleidigt hatten. Sie sei ein "Stück Scheiße", ein "altes grünes Drecksschwein", "geisteskrank", eine "Schlampe", "Sondermüll", "gehirnamputiert". Und man empfahl sie öffentlich zur Vergewaltigung: "Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird."

Das Landgericht Berlin hält diese sexistischen Gewaltaufrufe für zulässige Kritik an einer Politikerin. Die drei Berufsrichter (ein Mann, zwei Frauen) erklärten, hier werde mit dem Stilmittel der Polemik Kritik geäußert. Es gebe einen "Sachzusammenhang" mit einer Aussage von Künast. Diese Aussage aber ist 33 Jahre alt, sie fiel in einer Debatte über die Strafbarkeit von Sex mit Kindern, sie wurde falsch wiedergegeben, denn Künast hatte solche Praktiken nie gutgeheißen. Für die Richter liegen diese wüsten Reaktionen auf ein verfälschtes Zitat dennoch in den Grenzen der Meinungsfreiheit.

Ein Berliner Gericht rechtfertigt übelste Attacken mit der Meinungsfreiheit. Das ist fatal

Das Mindeste, was man dazu sagen kann: Dieses Gericht hat seine gesellschaftliche Aufgabe verfehlt. Es hat keine Brandmauer eingezogen zwischen dem Müll, der aus dem Netz schwappt, und dem notwendigen, kritischen Diskurs. Es setzt den Persönlichkeitsschutz von Politikern auf null. Gegen sie darf man hetzen, wüten, ihre Worte verdrehen. Dieser Beschluss zeugt von einer Verachtung der politischen Klasse. Wer soll sich da noch für dieses Land engagieren wollen? Das Satireportal "Der Postillon" hat die Maßstäbe des Gerichts kurzerhand auf die Richter selbst angewandt: "Drecksfotzenrichter fällen geisteskrankes Urteil gegen Renate Künast, das Justizia wie eine Schlampe aussehen lässt, die auf den Sondermüll gehört." Natürlich ist das satirisch überspitzt und ironisch gemeint. Aber vermutlich gilt das als Beleidigung - es geht ja gegen Juristen und nicht gegen Politiker.

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