Streit um Abriss:Uhrmacherhäusl: Stadt geht in Berufung

Aufräumarbeiten nach Illegalem Abriss eines denkmalgeschützen Hauses in München, 2017

Obergiesing im November 2017: Von dem illegal abgerissenen, denkmalgeschützten Uhrmacherhäusl in der Oberen Grasstraße ist nur noch Schutt übrig.

(Foto: Robert Haas)

Im Streit um einen Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls hat die Stadt Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt.

Der Streit um einen Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls geht weiter: Die Stadt hat Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das geht aus einer Antwort des Planungsreferats auf eine Anfrage der Rathaus-CSU hervor. Das denkmalgeschützte Haus in Obergiesing war 2017 illegal abgerissen worden. Die Stadt wollte den Grundstückseigentümer zum Wiederaufbau zwingen. Dies aber verwarf im Juli 2019 das Gericht, weil die Stadt auch den Bauunternehmer hätte belangen müssen. Dem widerspricht die Stadt: Auch der Eigentümer könne von Anfang an in die Pflicht genommen werden, nur so mache die Anordnung zum Wiederaufbau Sinn. Man wolle aber auch gegen den Geschäftsführer der Baufirma, die das Gebäude zerstört hat, vorgehen. Der Mann solle angehört und notfalls Wiedergutmachung angeordnet werden. Die Firma selbst gibt es nicht mehr.

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