Überwachung:Kalt erwischt

Der Mord an Walter Lübcke, die Schüsse vor der Synagoge von Halle - die Täter hatte keiner im Visier. Jetzt wollen die Sicherheitsbehörden bei den Rechten genauer hinschauen. Fragt sich nur, wie.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke

In den Referaten 5 und 5a der Bundesanwaltschaft herrscht in diesen Tagen Hochbetrieb, die Vorbereitungen für gleich zwei Anklagen werden getroffen. Die für Rechtsterrorismus zuständigen Strafverfolger wollen noch bis zur Jahreswende das Ermittlungsergebnis gegen Stephan E. zu Papier bringen, den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Parallel laufen die Vorbereitungen im Fall Stephan B., der ein Massaker in der Synagoge in Halle anrichten wollte, zwei Menschen erschoss und zwei weitere verletzte.

Beide Fälle gelten juristisch als vergleichsweise unkompliziert. Die Täter haben ein umfassendes Geständnis abgelegt, Stephan B. in Halle tat dies vier Stunden lang vor dem Ermittlungsrichter, er nannte sich einen "unzufriedenen weißen Mann" und brachte es fertig, Juden für alles verantwortlich zu machen. Irgendwie sogar dafür, dass er keine Frau gefunden habe. Mitleid hatte er für sich selbst, er sei ein Versager und habe es nicht geschafft, dass die Polizei ihn erschießt.

Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke, Stephan E., redete sogar mehr als acht Stunden mit der Polizei, es existiert ein Video, es ist eine regelrechte Lebensbeichte. Die Behauptung, er sei von den Beamten unter "Druck" gesetzt worden, hält er nicht mehr aufrecht. Auch die Erklärung, er habe bei der Aussage unter Psychopharmaka der Marke Tavor gestanden, gilt inzwischen durch die Vernehmung der Anstaltsärztin als widerlegt.

In einer Großaktion wurden vermeintlich ausgestiegene rechte Gewalttäter überprüft

Alles geklärt also? Bei den Terrorermittlern in Karlsruhe werden zumindest keine besonderen Schwierigkeiten erwartet, keine langwierigen Prozesse mit monatelanger Beweisaufnahme. Für alle anderen Sicherheitsbehörden haben die Probleme nach den beiden Taten allerdings erst begonnen. Es herrscht, wie es ein Ermittler einräumt, "die große Ratlosigkeit" und eine wachsende Beunruhigung.

Denn beide Verdächtige standen vor den Morden unter keinerlei Beobachtung, gegen keinen wurde ermittelt. Polizei und Nachrichtendienste hielten sie für keine Bedrohung, die Ermittler wurden von beiden Männern kalt erwischt. Ihre Karriere und Vita sind so unterschiedlich, dass sich auch daraus kein Muster ergibt. Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke hatte zahlreiche Vorstrafen, noch 2009 hielt ihn der Verfassungsschutz in Hessen für einen "brandgefährlichen" Neonazi. Aber in den Jahren danach galt er als jemand, der sich aus der Szene gelöst hat. Mit festem Arbeitsplatz, Frau und Kindern. Die Behörden waren beruhigt, sie schauten nicht mehr intensiv hin.

Dass er anhand einer noch aus früheren Zeiten vorliegenden DNA-Probe überführt werden konnte, war pures Glück. Eigentlich lag die Spurenakte bei der hessischen Polizei schon auf dem Stapel der zu vernichtenden Dossiers. Nur weil sich die Arbeit verzögerte, war sie nach dem Mord an Walter Lübcke noch verfügbar. Auf Glück will das Bundesinnenministerium sich in Zukunft nicht mehr verlassen, das ist eine erste Konsequenz aus diesem schrecklichen Fall: Dossiers über Extremisten sollen länger gespeichert werden, gerade wird eine Verlängerung der Löschfrist von zehn Jahren auf 25 Jahre geprüft.

Wider die Hetze

Facebook will deutsche Staatsanwälte und Polizisten bei der Suche nach Verfassern strafbarer Beiträge besser unterstützen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sagte der Konzern dem Bundesinnenministerium an diesem Mittwoch zu, auf Anfragen im Bereich Hasskriminalität deutlich schneller zu reagieren. Dazu will der Konzern eigenen Angaben zufolge seine internen Prozesse ändern. Anfragen sollen nun innerhalb weniger Tage beantwortet werden. So könnten Facebook-Nutzer, die volksverhetzende Inhalte gepostet, den Holocaust geleugnet oder Hakenkreuze veröffentlicht haben, schneller identifiziert werden.

Bisher gab der Konzern Ermittlern meist keine direkte Auskunft. "Zukünftig werden wir die deutschen Strafverfolgungsbehörden bei Auskunftsersuchen zu Hasskriminalität nicht länger an das internationale Rechtshilfeverfahren MLAT verweisen", erklärte eine Facebook-Sprecherin. Dieses Verfahren zieht sich oft über Monate hin. Das Bundesinnenministerium bestätigte die Ankündigung von Facebook. Max Hoppenstedt

Der Synagogen-Attentäter Stephan B. aus Halle indessen fiel von vornherein nie auf, weder in seiner Zeit bei der Bundeswehr, wie Befragungen des Militärischen Abschirmdienstes ergaben, noch danach. In den Computern von Polizei und Nachrichtendiensten fand sich nichts über ihn, er war "komplett unter dem Radar", wie ein Ermittler sagt, ein unbeschriebenes Blatt selbst für Verfassungsschützer. So macht dieser Fall den Sicherheitsbehörden nun noch viel mehr Sorgen.

Zu dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke wurden inzwischen sogar abgeschaltete Quellen des Verfassungsschutzes befragt. Man will herausfinden, was man übersehen hat. In einer Großaktion wurden zudem weitere vermeintlich aus der Szene ausgestiegene rechte Gewalttäter überprüft - man suchte nach einem Muster. Heraus kam, wie Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang unlängst nach Berlin meldete, nichts. Das ist ein dramatisches Eingeständnis.

Es ist offen, wie es nun weitergeht, es beginnt eine dringende Suche nach neuer Orientierung. Man wird künftig anders, genauer hinsehen müssen im rechten Spektrum, so viel ist klar. Dazu gehört die Idee, alle Waffenbesitzer vorsorglich mit einer sogenannten Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu überprüfen, wie es das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Reichen wird das aber nur, wenn die Sicherheitsbehörden überhaupt überblicken, was für eine Gefahr von Männern wie Stephan E. und Stephan B. ausgeht.

Beide mutmaßlichen Attentäter haben ihre Tat offenbar lange geplant

Beide mutmaßlichen Attentäter hatten nach eigenen Angaben schon seit langer Zeit einen Tatplan. Stephan E. will nach der inzwischen berühmt gewordenen Rede Lübckes bei einer Bürgerversammlung im Jahr 2015 "fassungslos" gewesen sein "und einen Hass bekommen" haben. Er fuhr mindestens einmal bewaffnet zu Lübckes Haus. Gleichzeitig will der Synagogen-Attentäter Stephan B. schon nach den Morden im neuseeländischen Christchurch im März entschlossen gewesen sein, etwas Ähnliches anzurichten. Er hetzte im Netz, in anonymen Chats auf Plattformen wie 8chan, und er kündigte seine Tat wenige Minuten zuvor in einem obskuren Forum namens Meguca an, in einer Welt, die vielen Ermittlern fremd ist. Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sollen jetzt zwar verpflichtet werden, schärfer hinzusehen. Sie sollen Volksverhetzung und Beleidigung zentral an das Bundeskriminalamt melden, so hat es die Bundesregierung gerade beschlossen. Die dunkle Welt von 8chan und Co. durchdringt man damit aber noch nicht.

Auf einer Sitzung der Generalstaatsanwälte wurde jüngst bereits deutlich, wie gründlich die Sicherheitsbehörden alles neu bewerten, was mit der Gefährlichkeit von Rechtsextremen zu tun hat. Es gibt allen Grund dazu. Nur 43 Rechtsextremisten werden mit Stand vom 15. Oktober von den Polizeien als sogenannte Gefährder eingestuft, das heißt, aus Sicherheitsgründen überwacht. Der Staat kontrolliert diese Personen, denen er Terrortaten zutraut, teils mit großem Aufwand, er hört ihre Telefone ab, observiert sie im Extremfall auch rund um die Uhr. 43, das ist eine äußert niedrige Zahl, im Bereich des Islamismus hat der Staat knapp 700 Personen auf dem Schirm. 43, das ist offensichtlich zu wenig, der mutmaßliche Täter von Kassel war nicht unter den Überwachten, der mutmaßliche Täter von Halle auch nicht.

Klar ist, dass die Behörden noch viel mehr Rechtsextreme ins Visier nehmen könnten, wenn sie sich dies vornehmen würden. Der Begriff des Gefährders ist nicht juristisch definiert, es liegt allein an der Polizei, wen sie darunter fasst. Die Ermittler könnten mehr Personen in diese Überwachung mit hineinnehmen, allein in Berlin zum Beispiel stehen etwa 160 Rechtsextremisten in der Gewalttäterdatei der Polizei, das ist der harte Kern der Szene. Und es gibt auch noch andere, längere Listen, von mehr als 12 000 gewaltorientierten Rechtsextremisten spricht zum Beispiel das Bundesamt für Verfassungsschutz. Warum beobachtet man nur 43 von ihnen auf die Gefahr von Anschlägen hin? Wo zieht man die Grenze?

Fall Lübcke - Tatverdächtiger Stephan E.

Galt bereits als „brandgefährlich“, dann verloren die Ermittler ihn aus den Augen: der mutmaßliche Lübcke-Mörder Stephan E. nach seiner Festnahme.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Im Kern der aktuellen Debatte unter den Sicherheitsbehörden steht eine schwierige Erkenntnis. Würden die Behörden an die Gefährlichkeit von Rechtsextremen dieselben strengen Maßstäbe anlegen wie an die Gefährlichkeit von Islamisten, dann läge die Zahl längst viel höher als 43. Obwohl dem Rechtsstaat eigentlich egal sein sollte, welcher Couleur die Extremisten sind, von denen eine Gefahr ausgeht, schreitet er bei Rechten bislang nicht so früh ein.

Es ist, sagt ein Ermittler, wie die Suche nach der Nadel im Nadelhaufen

Lange nahm man an, dass von Rechtsextremen nicht dieselbe Gefahr der Terrortaten im großen Stil ausgehe wie von Dschihadisten. Spätestens nach Halle ist man dabei, diese Annahme zu revidieren. Aber selbst wenn die Zahl der als Gefährder eingestuften Rechtsextremen inzwischen praktisch jede Woche steigt, kann man nicht sicher sein, dass man damit auch die Täter von morgen auf dem Schirm hat.

So ist das Schreckensszenario der Sicherheitsbehörden in diesen Tagen, dass es nicht bei den beiden Fällen bleibt. Der Druck der Politik ist groß, die Sorge der Verantwortlichen in den Sicherheitsbehörden auch. Verfassungsschutzchef Haldenwang sagte dem Spiegel, es sei "fast schon ein internationaler Wettbewerb" unter Rechtsextremisten ausgebrochen, es brauche keine "tiefe Ideologie" mehr, es reichten Emotion, Hass, Hetze und "dieses Sich-Aufpeitschen im Netz". Wie findet man heraus, wer im Netz seine Worte ernst meint - und wer sich nur wichtigmacht?

Mit einem Bündel an Maßnahmen soll die Suche nach potenziellen Rechtsterroristen nun verstärkt werden, gezieltere Überwachung im Internet, die verstärkte Überwachung von bekannten Gewalttätern, null Toleranz innerhalb der Justiz, auch bei kleineren Delikten. So wie in den vergangenen Jahren die Abteilungen für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ausgebaut wurden, so gehen jetzt Geld und Personal in die für rechts zuständigen Staatsschutzstellen.

Nur wonach sie suchen sollen, ist unklar. Das Bundeskriminalamt will ein Computerprogramm zur Bewertung der Gefährlichkeit von Rechtsextremisten entwickeln, ähnlich dem für Islamisten benutzten Programm Radar. Dort müssen die Ermittler 72 Fragen beantworten, nach Vorstrafen, Erfahrungen mit Waffen, Familiensituation, psychischen Erkrankungen, am Ende stehen eine Gesamtpunktzahl und ein Farbcode: Rot steht für die höchste Gefährlichkeit. Auf die rechte Szene lässt sich dieses Schema aber nicht einfach übertragen, die einzelnen Faktoren könnten dort ein ganz anderes Gewicht haben.

Rechtsextremisten fahren nicht nach Syrien oder in den Irak, was man überwachen kann. Sie kommunizieren auch nicht mit dem sogenannten Islamischen Staat, was vor allem mithilfe der US-Geheimdienste ebenfalls feststellbar war. Rechtsextremisten tummeln sich in einschlägigen Foren, dies tun jedoch Tausende. Wer aber entscheidet sich dann zur Tat? Wie würde man einen der beiden Täter - Kassel oder Halle - mit Radar-Rechts finden? Es fehlt bislang an klaren Parametern.

Nach Kassel und Halle sei klar geworden, "dass wir die Nadel im Nadelhaufen suchen", sagt ein Ermittler.

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