Neonazi-Gruppierung:Seehofer hätte Combat 18 viel früher verbieten müssen

Im Jahr nach dem Lübcke-Mord, dem Anschlag auf die Synagoge in Halle und einem öffentlichen Aufruf seiner Länderkollegen verbietet der Innenminister die rechtsextreme Gruppe. Diese Verspätung ist fahrlässig.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Manchmal verläuft zwischen Gründlichkeit und Fahrlässigkeit nur eine ganz dünne Linie. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Vereinigung "Combat 18 Deutschland" verboten. Weil sie sich zur NSDAP bekenne. Weil sie rassistisch und antisemitisch ausgerichtet sei. Weil sie eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung aufweise. Nichts davon ist neu, all dies musste den Sicherheitsbehörden seit Langem bekannt sein. Und doch zögerte und zauderte der Innenminister.

Es bedurfte erst des Mordes an Walter Lübcke und des Anschlags auf die Synagoge in Halle, um ihn zum Handeln zu motivieren - und eines öffentlichen Aufrufs seiner Länderkollegen im vergangenen Jahr. Derweil hatten die Extremisten genügend Zeit, sich in aller Ruhe auf ein Verbot einzurichten. Ist das Gründlichkeit? Nein, das ist fahrlässig.

Für Gründlichkeit wäre genügend Zeit gewesen

Dabei ist es durchaus zutreffend, dass ein Vereinsverbot keine einfache Sache ist. Solche Zusammenschlüsse können nicht nach Belieben untersagt werden, die Begründung muss vielmehr auch einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht standhalten können. Deshalb ist es richtig, ein Verbot sorgfältig vorzubereiten, damit die Extremisten den Staat nicht mit einer erfolgreichen Klage vorführen können. Für Gründlichkeit wäre aber genügend Zeit gewesen. Spätestens seit dem Bekanntwerden des NSU im Jahr 2011 musste man extremistischen Vernetzungen im Untergrund höchste Aufmerksamkeit widmen. Und seit 2014 mehrten sich die Hinweise, dass Combat 18 - was mit "Kampfgruppe Adolf Hitler" zu übersetzen ist - sich neu formierte.

Vor inzwischen drei Jahren stufte das Bundesverfassungsgericht zudem die NPD als verfassungsfeindlich ein, was ein weiteres Mal den Fokus auf das rechtsextreme Spektrum richtete - und zudem das juristische Rüstzeug für Verbotsverfahren verbesserte. Lauter verpasste Gelegenheiten, die Neonazi-Truppe ins Visier zu nehmen.

Nur wird auch ein Verbot allein die gefährlichen Umtriebe im Untergrund nicht aus der Welt schaffen. Dass das Logo der Organisation nicht mehr verwendet werden darf, ändert nichts am braunen Ungeist. Aber ein Vereinsverbot ist eines von mehreren Instrumenten, mit denen die Sicherheitsbehörden entschiedener gegen solche Aktivitäten vorgehen und Strukturen zerschlagen können. Das ist dringend notwendig, sonst werden Rechtsextremisten weiter ihre Netze knüpfen. Der Staat wird einen langen Atem benötigen, um dieser Gefahr Herr zu werden. Das Verbot von Combat 18 ist da nur ein Anfang.

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´Combat 18" - Sichergestellte Waffen

Neonazi-Gruppierung
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