Bundesverfassungsgericht:"Wir haben Applaus von der falschen Seite bekommen"

BVerfG-Urteil zu Anleihenkaufprogramm der EZB

Urteilsverkündung in Corona-Zeiten: Andreas Voßkuhle (Mitte), Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, sowie Berichterstatter Peter M. Huber (li.) und Doris König.

(Foto: dpa)

Verfassungsrichter Peter Michael Huber warnt vor einer falschen Interpretation des EZB-Urteils des Karlsruher Gerichts. Er sagt: Das Urteil zu Anleihekäufen soll dabei helfen, die Kompetenzordnung in Europa besser zu organisieren.

Interview von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Stefan Kornelius

SZ: Herr Professor Huber, Ihr Urteil zu den Anleihekäufen ist auf harsche Kritik gestoßen. Ist das Gericht mit einem Mal europafeindlich geworden?

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