Obergiesing:Scharfe Kritik an Plänen fürs Uhrmacherhäusl

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Nach dem illegalen Abriss des denkmalgeschützten Hauses in Obergiesing fordert die Stadt weiterhin den Wiederaufbau. Doch der Eigentümer plant stattdessen einen viel größeren Neubau.

Von Hubert Grundner

Frechheit siegt, diesem Motto scheint Andreas S. zu folgen: Der Eigentümer des widerrechtlich abgerissenen Uhrmacherhäusls in Giesing hat einen Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an gleicher Stelle beim Planungsreferat eingereicht. Dabei ist bis heute nicht abschließend geklärt, ob er selbst den Auftrag zum Abriss erteilt hat oder die ausführende Baufirma dafür verantwortlich ist. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I dauern die Ermittlungen in der Angelegenheit noch an.

Und auch ein zweites Verfahren ist bislang nicht entschieden: So wollte die Stadt per Bescheid Andreas S. dazu zwingen, das Uhrmacherhäusl in der Oberen Grasstraße in seiner ursprünglichen Gestalt wieder zu errichten. Dagegen wehrte sich Andreas S. zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht München, worauf die Stadt ihrerseits Widerspruch eingelegt hat. Auch hier ist das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung noch nicht absehbar.

Der Neubau sollte deutlich größer werden als das Uhrmacherhäusl

Dennoch hat Andreas S. nun den Vorbescheidsantrag für einen Neubau gestellt, der deutlich größer als das alte Handwerkerhaus wäre, würde er genehmigt. Dagegen aber wehrt sich der Bezirksausschuss Obergiesing-Fasangarten mit allen Kräften. In der Sitzung am Dienstagabend wiederholte Volker Zimmer (CSU), der Vorsitzende des Unterausschusses Bau Planung Wohnen, im Namen des Gremiums dessen Forderung, dass der Eigentümer keinesfalls mehr Baurecht erhalten dürfe, als ursprünglich vorhanden war.

Dieses Ziel verfolgt auch ein Antrag der Stadtratsfraktion von ÖDP und Freien Wählern: Die Verwaltung solle prüfen, ob für das Grundstück Obere Grasstraße 1 ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass einem Bauantrag mit Verweis auf die Umgebungsbebauung stattgegeben werden müsste - was mehr Baurecht bedeuten könnte.

© SZ vom 13.08.2020 / gru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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