Wahlrechtsreform:Wie der Bundestag kleiner werden soll

Bundestag

Ein Bild aus Vor-Corona-Zeiten: Gedränge im Bundestag.

(Foto: dpa)

Weniger Ausgleichsmandate, vorerst keine Veränderung bei den Wahlkreisen: Die Koalition einigt sich beim Wahlrecht auf eine Minimallösung. Die Opposition bleibt außen vor und spricht von einem "peinlichen Schauspiel".

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich am späten Dienstagabend auf einen Kompromiss beim Wahlrecht verständigt. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Minimallösung mit einem vergleichsweise geringen Effekt auf die Größe des nächsten Bundestags. Und auch diese kleine Lösung fiel den drei Parteien nicht leicht.

Die Pressekonferenz nach der Sitzung des Koalitionsausschusses begann mit einstündiger Verspätung. CSU-Chef Markus Söder gestand dabei ein, dass die Verhandlungen zum Wahlrecht "etwas zäher und etwas länger" gewesen seien als die zu den anderen Themen. Es habe "am Anfang weniger Wumms, sondern mehr Rumms" gegeben. Das Ergebnis sei aber ein "fairer Kompromiss", der sich sehen lassen könne. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans begrüßten das Ergebnis der achtstündigen Sitzung.

Der Bundestag hat eine Normgröße von 598 Sitzen. Derzeit gibt es jedoch 709 Abgeordnete - und nach der kommenden Bundestagswahl könnten es ohne Wahlrechtsänderung mehr als 800 sein. Der Koalitionsausschuss verständigte sich deshalb darauf, dass künftig bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert werden. Außerdem soll der sogenannte "erste Zuteilungsschritt" im Wahlrecht modifiziert werden. Dadurch kommt es zu einer teilweisen Verrechnung von Überhangmandaten, die eine Partei in einem Bundesland gewinnt, mit Listenmandaten dieser Partei in anderen Bundesländern. Auch das senkt die Gesamtzahl der Bundestagsmandate.

Die Zahl der Wahlkreise bleibt gleich - vorerst

An der Zahl der Wahlkreise soll sich dagegen bei der Bundestagswahl 2021 noch nichts ändern. Allerdings möchte die Koalition bereits in dieser Legislaturperiode gesetzlich festschreiben, dass es von der Bundestagswahl 2025 an nur noch 280 Wahlkreise geben wird - derzeit sind es 299. Die Parteivorsitzenden machten bei der Pressekonferenz auch auf Nachfragen keine genauen Angaben dazu, wie groß der Effekt ihres Kompromisses sein wird. SPD-Chef Walter-Borjans sagte lediglich: "Das ist im Ergebnis etwas, das uns erwarten lässt, dass der Bundestag deutlich kleiner wird." Das gilt allerdings erst für die Bundestagswahl 2025, bei der Wahl 2021 wird der Effekt noch gering sein.

Der Koalitionsausschuss sprach sich auch für die Einsetzung einer Reformkommission zum Wahlrecht aus. In dieser Kommission soll über eine mögliche Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, über eine denkbare Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre sowie über eine stärkere Repräsentanz von Frauen gesprochen werden. In dem Beschluss heißt es, die Kommission solle "im Lichte aktueller Urteile verfassungsgemäße Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen". Die Reformkommission soll sich aus Abgeordneten, Wissenschaftlern und weiteren Mitgliedern zusammensetzen und spätestens bis zum 30. Juni 2023 Ergebnisse vorlegen.

Union und SPD waren mit extrem unterschiedlichen Vorschlägen in die Sitzung des Koalitionsausschusses gegangen. Die Union hatte dafür plädiert, die Zahl der Wahlkreise bereits bei der Bundestagswahl 2021 auf 280 zu verringern. Durch eine kleinere Zahl an Direktmandaten sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Überhangmandaten kommt - die wiederum mit Ausgleichsmandaten für die jeweils anderen Parteien kompensiert werden müssten. Außerdem wollte die Unionsfraktion, dass bis zu sieben Überhangmandate nicht ausgeglichen werden.

Die Sozialdemokraten hatten dagegen erklärt, dass eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise vor der kommenden Bundestagswahl wegen der knappen Zeit und des enormen Aufwands, der mit einem Neuzuschnitt der Wahlkreise verbunden wäre, gar nicht mehr möglich sei. Auch den CDU-Vorschlag, einige Überhangmandate nicht auszugleichen, hatte die SPD vehement abgelehnt. Parteichef Walter-Borjans hatte der Unionsfraktion vorgeworfen, sich damit einen einseitigen Vorteil auf Kosten aller anderen Parteien verschaffen zu wollen.

Ein Nicht-Ausgleich aller Überhangmandate führt tatsächlich dazu, dass der Bundestag nicht mehr entsprechend dem Zweitstimmen-Ergebnis zusammengesetzt ist. Bei der Wahl 2017 haben die beiden Unionsparteien 43 der insgesamt 46 Überhangmandate gewonnen - und es ist davon auszugehen, dass sie auch bei der kommenden Wahl mit Abstand die meisten gewinnen werden. Ein Nichtausgleich verschafft der Unionsfraktion also einen Mandatebonus. Trotzdem akzeptierte die SPD jetzt drei ausgleichslose Überhangmandate.

Die SPD hatte außerdem verlangt, dass in dem Gesetz zur Verkleinerung des Bundestags auch festgeschrieben wird, dass Parteien ihre Listen paritätisch mit Frauen und Männern besetzen müssen. Dies hatte die Union abgelehnt. Jetzt soll in der neu zu schaffenden Reformkommission ein Kompromiss gefunden werden.

Einen Vorschlag der Opposition blockierte die Regierung

Über eine Reform des Wahlrechts wird bereits seit 2013 gesprochen. Union und SPD war es in den sieben Jahren aber nicht gelungen, sich auf einen Kompromiss zu verständigen. Erst jetzt hat sie der enorme Druck, den die Opposition aufgebaut hat, zum Einlenken bewogen. FDP, Grüne und Linke hatten sich schon lange auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Bundestags verständigt. Die große Koalition hat die Abstimmung darüber im Bundestag aber immer wieder mit Verfahrenstricks blockiert. Auch die AfD hat bereits einen Vorschlag präsentiert und ins Parlament eingebracht.

Die Opposition warf der Koalition deshalb am Dienstag vor, eine Lösung jahrelang verschleppt zu haben. Und sie monierte, dass Union und SPD sich jetzt ohne Einbeziehung der Opposition auf ein neues Wahlrecht verständigt hätten. Dabei sei es bei diesem Thema geboten, im Bundestag einen möglichst breiten Konsens zu finden. Die erste parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sprach deshalb von einem "peinlichen Schauspiel", das die Koalitionsparteien beim Wahlrecht aufführen würden.

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