Urteil im Fall Assange:Diplomatisch

Es ist erfreulich, dass der Wikileaks-Gründer nicht an die USA ausgeliefert wird. Ein schwerer Rückschlag für die Meinungs- und Pressefreiheit ist das Londoner Urteil gleichwohl.

Von Cathrin Kahlweit

Ob Julian Assange, der ein schwer kranker Mann ist, nach dem Urteil in London auf Kaution freikommt, während die USA und Großbritannien weiter über sein Schicksal streiten, ist vorerst unklar. Dieselbe Richterin, die nun seine Auslieferung spektakulär verhindert hat, hatte noch vor einem knappen Jahr eine Entlassung des Wikileaks-Gründers aus einem britischen Gefängnis wegen Fluchtgefahr verweigert.

Auf Assange hätten in den USA bis zu 175 Jahre Haft wegen Geheimnisverrats gewartet. Der Druck, der auf den Briten lag, war enorm; die special relationship der beiden Staaten ist in einer schweren Schieflage, weil London nach dem Brexit dringend ein Handelsabkommen und treue Freunde jenseits der EU braucht. Die Richterin hat mithin ein sehr diplomatisches Urteil gefällt: Sie hat den USA inhaltlich im Prinzip recht gegeben, sich aber auf humanitäre Gründe berufen.

Gleichwohl wird die Debatte darüber weitergehen müssen, was investigativer Journalismus darf und was durch den Grundsatz der freien Rede geschützt ist: Schließlich hat Assange mit seiner Arbeit Kriegsverbrechen aufgedeckt, die bis heute ungesühnt sind. Der Vorwurf der Amerikaner, er habe durch die Veröffentlichung von Geheimunterlagen Menschen in Gefahr gebracht, ist umstritten; bewiesen ist hingegen, dass die Täter, die durch ihn bekannt wurden, nie bestraft wurden. Assange wird nicht ausgeliefert, das ist erfreulich. Dass das Gericht ihn indirekt trotzdem schuldig sprach, ist ein schwerer Rückschlag für die Meinungs- und Pressefreiheit.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: