Corona-Politik:Was Geimpfte in welchen Bundesländern wieder dürfen

Bundesländer Corona Geimpfte

Die Entscheidung für die Impfung bringt Rechte zurück: Impfszene aus der Uniklinik Halle.

(Foto: Jens Schlüter/AFP)

Einige Landesregierungen haben die Rückgabe bestimmter Rechte an vollständig Geimpfte oder Genesene beschlossen. Ein Überblick.

Von Marc-Julien Heinsch

Trotz des Impfgipfels von Bundesregierung und Ministerpräsidenten wollten einige Länderchefs nicht auf bundeseinheitliche Beschlüsse warten und haben ihre Corona-Verordnungen für Genesene und vollständig Geimpfte angepasst.

Was dürfen vollständig Geimpfte und Genesene in welchen Ländern wieder?

In Hessen sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kürzlich: "Der Staat verleiht keine Grundrechte, sondern den Menschen stehen diese Grundrechte zu." Eine Woche vor dem Impfgipfel hatte die hessische Landesregierung vollständig Geimpfte mit negativ getesteten Personen gleichgestellt - etwa beim Friseurbesuch. Zusätzlich entfällt nun die Quarantänepflicht für geimpfte Personen, wenn eine Person in ihrem Haushalt an Corona erkrankt. Und wer mit vollständigem Impfschutz aus dem Ausland einreist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Letzteres gilt für vollständig Geimpfte seit Mittwoch, 28. April, auch in Brandenburg. Besuchen sie beispielsweise einen Arzt im Nachbarland Polen, müssen sie bei der Rückreise zwar weiterhin einen negativen Test vorweisen, die anschließende Quarantäne entfällt aber. Zuvor hatte die Landesregierung in Brandenburg bereits beschlossen, vollständig Geimpfte mit negativ getesteten Personen gleichzustellen.

In Bayern trat diese Änderung am Mittwoch, 28. April, in Kraft. Wer eine vollständige Impfung nachweisen kann, der darf künftig auch ohne Test zum Terminshopping oder in den Außenbereich eines zoologischen Gartens.

In Rheinland-Pfalz galt das bereits seit dem 11. April. Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen Geimpfte und Genesene dort beispielsweise ohne Test zum Friseur oder zur Fußpflege.

In Mecklenburg-Vorpommern hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diese Änderung für den 1. Mai angekündigt.

In Berlin waren vollständig Geimpfte bereits seit Mitte April von der Testpflicht vor Termineinkauf oder Friseurbesuch befreit. Ab 1. Mai gilt das nun auch für Genesene.

Was heißt eigentlich vollständig geimpft?

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) gelten Personen 14 Tage nach der zweiten - und in der EU zugelassenen - Impfdosis als vollständig gegen Covid-19 geimpft. Ein Ausnahmefall sind Personen, die bereits eine mit PCR-Test bestätigte Infektion durchgemacht haben. Sie haben schon zwei Wochen nach der ersten Impfung den vollen Schutz. Allerdings sollten zwischen Diagnose und Impfung sechs Monate vergehen, so das RKI.

Und wer gilt als genesen?

Personen, die ein positives Testergebnis bei einem PCR-Test nachweisen können, das mindestens 28 Tage alt ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind genesene Personen sechs Monate lang vor einer Infektion geschützt.

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