Wer in dieser kneipenlosen Zeit nach 22 Uhr auf der Straße ist, der ist wahrscheinlich auf dem Weg zu einer infektionsschutzwidrigen Privatparty. Dies jedenfalls mutmaßt der Bundestag, deshalb hat er jüngst das Infektionsschutzgesetz verschärft und eine Ausgangssperre verfügt, sobald die Inzidenz über 100 liegt. Weil es aber eine Reihe ganz guter Gründe gibt, nach 22 Uhr das Haus zu verlassen, sind in Karlsruhe binnen weniger Tage mehr als 300 Verfassungsbeschwerden eingetroffen.
Karlsruher Entscheidung zur Ausgangssperre:Da kommt noch was
Die Ausgangssperre bleibt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wohl bestehen. Doch die Klagen gegen die Corona-Maßnahmen sind längst nicht erledigt.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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