Nebenverdienste:Baerbock muss Einkünfte nachmelden

Greens Party Chancellor Candidate Annalena Baerbock Press Conference

Für einen höheren Spritpreis: Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock.

(Foto: Pool/Getty)

Die Kanzlerkandidatin hat als Grünen-Vorsitzende Sonderzahlungen von ihrer Partei erhalten - und das nicht wie vorgeschrieben bei der Bundestagsverwaltung angegeben. Ein Versehen, heißt es nun.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat Sonderzahlungen nachgemeldet, die sie in den Jahren 2018, 2019 und 2020 als Vorsitzende der Grünen erhalten hatte. Durch ein Versehen seien diese nicht wie vorgeschrieben binnen drei Monaten der Bundestagsverwaltung bekannt gegeben worden, sagte die Parteisprecherin am Mittwoch. Baerbock und der Bundesgeschäftsstelle der Grünen sei der Fehler Anfang März aufgefallen. Die Parteivorsitzende, die auch im Bundestag sitzt, habe die Zahlungen daraufhin der Bundestagsverwaltung nachgemeldet. Einen Hinweis von außen habe es im März nicht gegeben.

Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten der Parlamentsverwaltung melden, aber nicht im Detail öffentlich machen. Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten bestimmte Einkommensstufen genannt, in denen sich die Zahlungen bewegen. In Baerbocks Fall ergeben sich für die Jahre 2018 bis 2020 Sonderzahlungen von maximal 37 000 Euro. Am Dienstag hatte die Bild-Zeitung in der Grünen-Zentrale hierzu eine Anfrage gestellt und als erste darüber berichtet.

Die Grünen selbst dringen auf strengere Meldepflichten

"Die Finanz- und Ehrenordnung des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen legt fest, dass Parteivorsitzende, die zeitgleich Mitglied des Deutschen Bundestages sind, kein Einkommen als Parteivorsitzende erhalten. Folglich erhält auch Annalena Baerbock kein monatliches Gehalt als Parteivorsitzende", sagte eine Grünen-Sprecherin am Mittwoch. Möglich seien aber regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten. Zudem gebe es Sonderzahlungen, wenn die Kassenlage das erlaube. Diese hätten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen etwa 2019 nach dem erfolgreichen Europawahlkampf erhalten. 2020 habe es eine "coronabedingte Sonderzahlung" gegeben.

Die Grünen, die seit Langem auf strengere Meldepflichten für Nebeneinkünfte dringen, betonten am Mittwoch, es bleibe bei diesen Forderungen. Die Parteichefin habe die Nachmeldung von Weihnachtsgeldern und Sonderzahlungen selbst veranlasst. "Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert", hieß es.

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