Altersvorsorge:Weniger geben, mehr nehmen

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Langsam, aber stetig: Das Rentenniveau fällt in Deutschland seit Jahrzehnten.

(Foto: Maskot/imago images)

Trotz zahlreicher Reformen sinkt das Niveau der Renten in Deutschland stetig ab. Das hat eine ganze Reihe an Gründen.

Von Hendrik Munsberg

Über wenig wird in der Öffentlichkeit so emotional gestritten wie über die Rentenpolitik, oft geht es um Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Aber wer überblickt noch, wie sich das vom Staat organisierte Rentensystem im Nachkriegsdeutschland verändert hat? Der frühere "Wirtschaftsweise" Bert Rürup, 77, saß in mehreren Rentenkommissionen der Bundesregierung, zweimal als deren Chef - so auch, als unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel die heutige Rentenbesteuerung auf den Weg gebracht wurde. Sie trat 2005 in Kraft. Rürup erkennt ein Grundmuster der deutschen Rentenpolitik: "In guten Zeiten wurde immer Geld ausgeschüttet, in den schlechten Zeiten kamen dann die Phasen der Konsolidierung. Aber mit dem Verteilen tut sich die Politik wesentlich leichter." Ein Überblick.

Konrad Adenauer

Historischer Neustart: Bundeskanzler Konrad Adenauer, hier beim Boccia-Spiel im Urlaub in Italien, setzte eine grundlegende Rentenreform durch.

(Foto: UPI/picture alliance/dpa)

1957 - 1976: Die goldenen Jahre

Die Rentenreform von 1957, von CDU-Kanzler Konrad Adenauer gegen den Widerstand seines Wirtschaftsministers Ludwig Erhard auf den Weg gebracht, bewirkte einen historischen Neustart für das deutsche Rentensystem. Die traditionelle Vorstellung einer "Sparrente", wie sie sich seit Reichskanzler Bismarck durchgesetzt hatte, wurde abgelöst von der Umlagefinanzierung: Fortan sollten die Mittel für die Rentenzahlungen je zur Hälfte von den abhängig Beschäftigten und den Arbeitgebern aufgebracht werden - ein ungeschriebener Generationenvertrag, der gewährleistet, dass gegenwärtige Beitragszahler als spätere Rentner dereinst selbst profitieren. Neu war 1957 auch, dass die jährlichen Rentenanpassungen an die Entwicklung des Arbeitseinkommens gekoppelt wurden. Auf diese Weise sollten Ruheständler den Lebensstandard erhalten können, den sie während ihres Erwerbslebens gewohnt waren. Finanziert wurde das damals mit einem Beitragssatz von 14 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufzubringen hatten. Zudem gab es erstmals einen geringen Bundeszuschuss zur Rentenkasse. Die Effekte waren enorm: Die Renten stiegen auf Anhieb im Schnitt um mehr als 60 Prozent, und schon bald gehörte die seinerzeit verbreitete Altersarmut weitgehend der Vergangenheit an. Es gab aber auch Regeln für finanzielle Solidität: Der Beitragssatz sollte so festgelegt werden, dass die Ausgaben auf zehn Jahre hinaus finanzierbar waren.

Als 1969 die sozialliberale Koalition unter SPD-Kanzler Willy Brandt an die Regierung kommt, bedankt sie sich mit rentenpolitischen Wohltaten: abschlagsfreier Rentenbezug ab 63, für Frauen und Arbeitslose sogar ab 60. Als Folge steigen die Rentenausgaben binnen drei Jahren um nahezu die Hälfte an.

Norbert Blüm klebt Rentenplakat an Litfaßsäule

"Die Rente ist sicher": Slogan des damaligen Arbeits- und Sozialministers Norbert Blüm im Wahlkampf 1986.

(Foto: Peter Popp/dpa)

1989 - 2007: Blüms Versprechen und die Riester-Treppe

"Die Rente ist sicher" - dieser Wahlkampf-Slogan macht Norbert Blüm, den Arbeits- und Sozialminister unter CDU-Kanzler Helmut Kohl, bis heute berühmt. Blüm gilt als erster Rentenpolitiker, der sich über die Alterung der Bevölkerung Gedanken machte, eine Herausforderung, die schon damals absehbar war. Mit dem Rentenreformgesetz von 1989 wollte Blüm das Umlagesystem auf die demografische Entwicklung vorbereiten: Die jährlichen Rentenanpassungen sollten sich nicht mehr an den Bruttolöhnen orientieren, von nun an waren die Nettolöhne der Maßstab. Zudem wurden bei vorzeitigem Rentenbezug Abschläge eingeführt, und der Bundeszuschuss zur Rentenkasse stieg. Mit diesem Paket sollte der Beitragssatz bis 2030 auf 28 Prozent gedrosselt werden. Der Bundestag billigte mit Zustimmung der Opposition die Reform am 9. November 1989, just an jenem Tag, an dessen Abend die Mauer fiel.

Die wirtschaftlichen Folgen der Wiedervereinigung veranlassten Kohl und Blüm aber später zu weiteren grundlegenden Korrekturen. 1998, in Kohls letztem Amtsjahr, verabschiedete das Parlament ein Rentenreformgesetz, das zwei Neuerungen vorsah: Der Bundeszuschuss wurde deutlich gesteigert - zur Finanzierung diente eine Anhebung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt. Außerdem wurde in die Rentenformel ein "demografischer Faktor" eingebaut. Ziel war, die Kosten infolge steigender Lebenserwartung und entsprechend längerer Rentenbezugsdauer je zur Hälfte unter Beitragszahlern und Rentnern aufzuteilen. Aus der Ära Kohl stammt auch der Vorwurf, der Kanzler der Einheit habe die Wiedervereinigung mit "versicherungsfremden Leistungen" aus der Rentenkasse finanziert.

Schon Ende 1998 schaffte SPD-Kanzler Gerhard Schröder den demografischen Faktor wieder ab. An dessen Stelle trat 2002 die sogenannte Riester-Treppe - konkret hieß das: In acht aufeinanderfolgenden Jahren wurden die eigentlich anstehenden Rentenerhöhungen um jeweils 0,6 Prozentpunkte gekürzt. Die entstehende Lücke sollten die Bürger durch private Vorsorge im Rahmen der "Riester-Rente" schließen, die der Staat finanziell förderte. Außerdem wurde im Zuge der "Agenda 2010" der "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt - ein Dämpfungsfaktor, der auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt und das Altern der Bevölkerung reagiert.

Gerhard Schröder, Regierungserklärung zur EU-Erweiterung, 2004

Schaffte nach seinem Wahlsieg 1998 den sogenannten demografischen Faktor bei den Renten wieder ab: Bundeskanzler Gerhard Schröder.

(Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Der nächste Sparschritt kam 2007: Die große Koalition unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel (Kabinett Merkel I) beschloss die 2012 einsetzende schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Die bis dahin gültige Altersgrenze von 65 Jahren hatte für Angestellte in Deutschland seit 1911 gegolten. Als treibende Kraft erwies sich SPD-Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering, der damit auch in seiner eigenen Partei heftigen Widerstand auslöste. Die Umstellung auf volle 67 Jahre wird erst zum 1. Januar 2031 abgeschlossen sein.

2014 - 2021: Von der Mütterrente zur Grundrente

Die neue große Koalition (Kabinett Merkel III) leitete mit dem "Rentenversicherungs- und Leistungsverbesserungsgesetz" eine Kursänderung in der Rentenpolitik ein: Statt Sparen war jetzt wieder Ausgeben angesagt. Vor allem auf Drängen der CSU wurde die neue "Mütterrente" eingeführt. Auf Initiative der SPD gab es die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für "besonders langfristig Versicherte". Diese Regelung, die 2029 ausläuft, kam vor allem männlichen Beschäftigten aus der Industrie zugute. Kritiker rügen beide Eingriffe als Klientelpolitik.

Die aktuelle große Koalition (Kabinett Merkel IV) einigte sich im Koalitionsvertrag auf eine doppelte Haltelinie, die bis 2025 gelten soll: Das Rentenniveau darf demnach nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Eine von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil eingesetzte Reformkommission, die ein Konzept für die demografischen Probleme der Zukunft erarbeiten sollte, konnte sich auf kein greifbares Ergebnis einigen. Eine Reform der Riester-Rente war zwar geplant, das Projekt wurde aber auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Koalition brachte jedoch die Grundrente, das Prestigeprojekt der SPD, auf den Weg: einen individuellen Zuschlag zur gesetzlichen Rente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie wird mit Wirkung zum 1. Januar 2021 gewährt, wegen administrativer Umsetzungsschwierigkeiten der neuen Einkommensprüfung aber erst von der zweiten Jahreshälfte an ausgezahlt.

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