Justiz:Künftig weniger Steuern für Rentner

Der Bundesfinanzhof fällt ein wegweisendes Urteil, wonach der Bund die Berechnungsgrundlage neu regeln muss. Den Staat könnte das teuer zu stehen kommen.

Von Cerstin Gammelin, Hendrik Munsberg und Stephan Radomsky, München/Berlin

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine neue Formel für die Berechnung der Rentenbesteuerung festgelegt, die den Staat zu deutlichen Korrekturen zugunsten der Rentner zwingt. Zugleich warnten Deutschlands höchste Finanzrichter vor einer Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen in Deutschland, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verboten hat. So bestätigte das Gericht am Montag zwar, dass das Alterseinkünftegesetz verfassungskonform ist, machte dem Fiskus zugleich aber erstmals klare Vorgaben zur Rentenbesteuerung: Demnach darf, anders als bisher, nur noch der jeweilige Rentenfreibetrag für den sogenannten steuerfreien Rentenzufluss herangezogen werden. Der steuerliche Grundfreibetrag, die Beiträge der Ruheständler zu Kranken- und Pflegekasse sowie Pauschbeträge müssen dagegen außen vor bleiben.

In der Konsequenz bedeutet das, dass Millionen jetzige und vor allem zukünftige Rentner in den kommenden Jahren mit Steuerentlastungen rechnen können. Denn unter dem Strich dürfen während des Erwerbslebens in Summe nicht mehr Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt werden, als später als steuerfreie Rente fließen. Das Risiko der Doppelbesteuerung erwächst laut BFH nun daraus, dass der Rentenfreibetrag für jeden neuen Rentnerjahrgang kleiner wird - und von 2040 an schließlich bei null liegt. "Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren", erklärten die Richter. Somit ergebe sich, dass "künftige Rentnerjahrgänge in mehr Fällen von der doppelten Besteuerung betroffen sein werden, als die Finanzverwaltung meint", sagte die Vorsitzende Richterin des zehnten BFH-Senats, Jutta Förster, bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich aber verstoße der 2005 begonnene Übergang von der vor- zur nachgelagerten Besteuerung der Renten nicht gegen das Grundgesetz, urteilte der BFH.

Scholz kündigt Steuerreform an

"Die nächste Legislaturperiode muss direkt mit einer Steuerreform beginnen", sagte Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz nach dem Urteil. "Das kann schnell auf den Weg gebracht werden." Nach seiner Vorstellung könnten dann Einkommen bis 85 000 Euro in den alten Ländern und bis 80 000 Euro in den neuen Ländern steuerlich entlastet werden. Das grundsätzliche Konzept der nachgelagerten Rentenbesteuerung sieht das Ministerium durch die Urteile aber bestätigt. Die Fälle der rund 142 000 Rentnerinnen und Rentner, die vorsorglich Einspruch gegen ihre Steuerbescheide eingelegt haben, sollten nun pragmatisch abgearbeitet werden, sagte Finanzstaatssekretär Rolf Bösinger (SPD) in München.

Kurzfristig dürfte die BFH-Entscheidung kaum Auswirkungen auf die Haushaltslage des Bundes haben. Die Neuberechnung werde sich frühestens von 2026 an auswirken, hieß es. Experten gehen allerdings davon aus, dass die Änderungen von Mitte der 2020er-Jahre an zu jährlich rund 300 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen führen könnten; von 2040 an könnte sich dieses Minus demnach bis zu einem zweistelligen Milliardenbetrag auswachsen.

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