Justiz:Warschau geht auf Konfrontation zur EU

FILE PHOTO: The towers of the European Court of Justice are seen in Luxembourg

Das Gebäude des EuGH in Luxemburg.

(Foto: FRANCOIS LENOIR/REUTERS)

Das polnische Verfassungsgericht urteilt, dass das Land nicht verpflichtet sei, Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs zu befolgen. Dieser hatte Maßnahmen zum Abbau des Rechtsstaats in dem EU-Mitgliedsland für rechtswidrig erklärt.

Von Florian Hassel, Belgrad

Polens Justiz geht auf Konfrontation zur EU. Das politisch kontrollierte Verfassungsgericht in Warschau hat am Mittwoch entschieden, dass das Land nicht verpflichtet sei, Anordnungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zu befolgen, mit denen der EuGH den Abbau des Rechtsstaates in Polen korrigieren will. Konkret hatte der EuGH Polen bereits am 8. April 2020 verpflichtet, sofort die Tätigkeit einer 2018 gebildeten, politisch abhängigen und im Widerspruch zu EU-Recht existierenden Disziplinarkammer auszusetzen, die jeden polnischen Richter, Staatsanwalt, Notar oder Anwalt entlassen kann.

Polen missachtete diese EuGH-Anordnung ebenso wie eine Eilverfügung, die der EuGH am Mittwoch wenige Stunden vor der Entscheidung in Warschau erließ. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts verschärft Polen seinen Konflikt mit der EU. Der Entscheidung vom Mittwoch, die auf einem Antrag von Mitgliedern der rechtswidrigen Disziplinarkammer beruht, dürfte zudem am Donnerstag ein weiteres Urteil folgen: Mit diesem wird das Verfassungsgericht voraussichtlich auf Antrag des Ministerpräsidenten und mehrerer Regierungsabgeordneter eine Reihe von Artikeln des EU-Vertrages grundsätzlich als unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklären. Es handelt sich dabei um Artikel, die den Vorrang von EU-Recht und die Pflicht zu dessen Befolgung durch die Mitgliedsstaaten festschreiben.

Der EuGH wiederum wird am Donnerstag ein lange erwartetes Urteil zum Disziplinarrecht für polnische Richter verkünden. Bereits am Mittwoch gab der EuGH Polen in einer Eilverfügung seiner Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta vor, alle Gesetze und Erlasse zu suspendieren, die polnischen Richtern verbieten, sich auf europäisches Recht zu berufen - und etwa die Rechtmäßigkeit politisch kontrollierter Sondergerichte oder Richter in Frage zu stellen. Polen dürfte auch diese Verfügung missachten.

Im Zuge ihres umfassenden Abbaus des Rechtsstaates hatte Polens Regierung 2018 einen politisch abhängigen Landesjustizrat (KRS) zur Richterauswahl und zwei ebenfalls abhängige Sonderkammern am Obersten Gericht des Landes eingesetzt: Eine Disziplinarkammer kann seither jeden polnischen Richter, Staatsanwalt, Notar oder Anwalt entlassen, eine Außerordentliche Aufsichtskammer ist befugt, jedes rechtskräftige Urteil der letzten Jahre aufzuheben.

Warschau ignorierte schon mehrere Urteile aus Luxemburg

Der EuGH entschied im November 2019, noch unabhängige Richter des Obersten Gerichts in Warschau könnten über die Rechtmäßigkeit der Disziplinarkammer ebenso entscheiden wie über den Landesjustizrat zur Richterauswahl und über den Status politisch kontrolliert ernannter Richter. Im Dezember 2019 und Januar 2020 erklärten diese unabhängigen Richter die Existenz der Disziplinarkammer und des Landesjustizrats zu einem Bruch von EU-Recht. Die Regierung ignorierte dies. Daraufhin wies der EuGH Polen am 8. April 2020 an, sofort jede Tätigkeit der Disziplinarkammer einzustellen. Warschau ignorierte auch dies.

Polens Ministerpräsident, Regierungsabgeordnete und Mitglieder der rechtswidrigen Disziplinarkammer beantragten dann im Frühjahr 2021 beim Verfassungsgericht, den Vorrang von polnischem vor europäischem Recht festzustellen und die Befolgung entsprechender EuGH-Entscheidungen zum Rechtsstaat auszusetzen.

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