"Netzwerktreffen der Palästina-Solidarität":Stadt verliert vor Gericht

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Veranstaltung zur BDS-Kampagne erhält Raum im Eine-Welt-Haus

Von Jakob Wetzel

Das Münchner Verwaltungsgericht hat entschieden: Mehrere Initiativen haben sich erfolgreich einen Raum im Eine-Welt-Haus an der Schwanthalerstraße erstritten, um dort unter anderem über die gegen Israel gerichtete Kampagne "Boycott, Divestment, Sanctions" (BDS) zu sprechen.

Die Entscheidung des Gerichts fiel bereits vergangene Woche, das "Netzwerktreffen der Palästina-Solidarität" konnte somit am Freitagabend stattfinden - in München und laut Veranstalter parallel in sechs weiteren deutschen Städten sowie im Internet. Dabei sprach online auch der palästinensische BDS-Mitgründer Omar Barghouti. Er warf der deutschen Politik vor, als Anwalt Israels zu wirken. Laut Gerichtsbeschluss durften vor Ort coronabedingt nur maximal zehn Personen teilnehmen.

Der Münchner Stadtrat hatte Ende 2017 die BDS-Kampagne als antisemitisch gebrandmarkt und entschieden, dass es dazu keine Veranstaltungen mehr in städtischen Räumen geben dürfe. Vorangegangen war ein langer Streit um mutmaßlich antisemitische Veranstaltungen in städtischen Räumen wie etwa dem Gasteig oder auch dem Eine-Welt-Haus, das zwar von einem Trägerverein geführt wird, aber eine städtische Immobilie ist. Seither sind Veranstalter wiederholt vor Gericht gezogen, um trotzdem Räume zu erhalten. Zuletzt urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2020 in anderer Sache, der Stadtratsbeschluss schränke unzulässig die Meinungsfreiheit ein. Die Stadt hat dagegen Revision eingelegt; ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes steht noch aus.

Im jetzigen Fall hatte der Trägerverein des Eine-Welt-Hauses das "Netzwerktreffen" unter Verweis auf den nach wie vor gültigen Stadtratsbeschluss zunächst abgelehnt. Das Verwaltungsgericht aber verpflichtete die Stadt, den Veranstaltern dennoch Räume zu verschaffen, und verwies zur Begründung auf das genannte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Das Revisionsverfahren abzuwarten, wie von der Stadt gefordert, sei nicht zuzumuten. Eine Beschwerde der Stadt dagegen wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag zurück.

Judith Bernstein, eine der Veranstalterinnen, nannte die Entscheidung einen Durchbruch: Der Stadtratsbeschluss habe nunmehr keine gerichtliche Unterstützung mehr. Die Stadt äußerte sich am Montag auf Anfrage nicht.

© SZ vom 27.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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