Baden-Württemberg:Juristisches Blendwerk

Der Landtag wählt erneut einen AfD-Mann zum Verfassungsrichter. Wie unnötig.

Von Wolfgang Janisch

Wie halten wir's mit der AfD? Diese Frage beschäftigt die Politik bei der Besetzung von Gremien seit Jahren, oft lautet die Antwort: Sie sind nun mal gewählt, also muss der Wählerwille sich dort spiegeln, wo Politik gemacht wird. Das mag häufig richtig sein. Aber nirgends ist es so falsch wie bei der Wahl von Verfassungsrichtern.

Der baden-württembergische Landtag hat zum wiederholten Mal einen AfD-Kandidaten zum Verfassungsrichter gekürt. Das war unnötig und gefährlich. Denn die vermeintliche Pflicht, die Zusammensetzung des Landtags müsse sich auch bei der Wahl der neun Richter des Verfassungsgerichtshofs abbilden - sie existiert nicht. Richter werden mit einfacher Mehrheit gewählt. Das Gesetz nötigt dem Landtag keineswegs ab, das Gericht zum Spiegelbild politischer Präferenzen zu machen. So etwas kann Ausdruck einer rechtsstaatlichen Kultur sein - aber eben nur, solange das kulturelle Fundament trägt.

Die Landesverfassung hat dem Parlament vielmehr die Verantwortung anvertraut, ein Gericht mit Persönlichkeiten zu bestücken, die als oberste Wächter über die Spielregeln von Demokratie und Rechtsstaat entscheiden. Wenn die Landtagsfraktionen allen Ernstes Kandidaten der AfD als dafür geeignet ansehen, dann sollten sie das offen sagen. Und sich nicht hinter juristischem Blendwerk verstecken.

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