Corona:Regierung prüft Recht auf Impfstatus-Abfrage

Minister Heil schließt eine generelle Auskunftspflicht von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber aber aus.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Bundesregierung prüft, ob Arbeitgeber das Recht bekommen sollen, in der Pandemie den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Das bestätigten die Sprecher der zwei zuständigen Ministerien sowie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch. Zuvor hatte das Kabinett einer Novelle der Corona-Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zugestimmt. Sie sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber es ihren Beschäftigten künftig ermöglichen müssen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen. Umstrittener ist ein anderer Punkt: So sollen Betriebe zwar ihre Hygienemaßnahmen künftig an den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Mitarbeiter anpassen dürfen - ein Auskunftsrecht über diesen Status aber wird ihnen nicht zugebilligt.

Die Arbeitgeber fordern ein zumindest zeitlich begrenztes Recht, den Impfstatus abfragen zu dürfen. Heil sagte dazu am Mittwochmorgen in der ARD: "Wir müssen rechtsstaatlich handeln." Grundsätzlich hätten Arbeitgeber kein Recht auf Aussagen der Beschäftigten zu Gesundheitsdaten. "Ich bin aber dafür, pragmatische Lösungen zu finden", betonte er und verwies auf Arbeitsorte mit hohem Ansteckungsrisiko, etwa Gefängnisse oder Kliniken. Dort sei es über das Infektionsschutzrecht möglich, Regelungen wie für Restaurants einzuführen - also Nachweise einzufordern, ob jemand getestet, geimpft oder genesen ist. Dazu müsse Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen "rechtssicheren Vorschlag" machen. Ein generelles Auskunftsrecht werde es nicht geben, so Heil.

Auch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte den Funke-Zeitungen, ein Auskunftsrecht sei nur in Fällen vorstellbar, in denen es um Gefährdungssituationen gehe. Spahn selbst hatte zuvor in der ARD gesagt, er sei hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürften. Er tendiere in der Frage "zunehmend zu ja".

Über die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes müsste der Bundestag entscheiden. Das Gesetz steht am Dienstag ohnehin auf der Tagesordnung, weil die Inzidenz als Maß aller Dinge durch die Zahl der Hospitalisierungen ersetzt werden soll. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte der SZ: "Für Arbeitgeber und Beschäftigte ist die aktuelle Situation insofern schwierig, als dass Arbeitgeber einerseits den Impfstatus ihrer Beschäftigten oft nicht kennen, aber den Schutz von Beschäftigten sicherstellen müssen." Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, "sollten wir zumindest temporär über eine Auskunftspflicht nachdenken". Gerade dort, wo die Ausbreitung des Virus besonders gefährlich wäre, etwa in Pflegeheimen, wäre das seiner Meinung nach sinnvoll. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Bärbel Bas, sagte der SZ, die Gesundheitsdaten seien die sensibelsten Daten überhaupt und aus gutem Grund geschützt. Für gefährdete Gruppen gebe es schon jetzt Regelungen, in speziellen Bereichen den Impfstatus zu erfragen. "Ob dies erweitertet werden kann und soll, das prüfen wir im Moment."

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