Zwickau:Hassaufruf darf bleiben

Zwickau Zwickau Rekordversuch Wieviele Menschen passen in einen Trabant 01.09.2021 Zwickau Plakate Dritter WEG Haengt d

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat dieses Plakat der rechtsradikalen Splitterpartei „III. Weg“ in Zwickau erlaubt. Die Grünen sind empört.

(Foto: Imago)

Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" hat Plakate mit der Auffschrift "Hängt die Grünen" angebracht. Die Stadt will sie entfernen lassen, doch ein Gericht entscheidet anders.

Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter aufhängen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des "III. Wegs" statt, wie es am Dienstag mitteilte - unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen einhalten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zwickau will dagegen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen einlegen. Die Stadt hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei diese Plakate binnen drei Tagen abnehmen solle, weil der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle. Das Gericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Die Kammer halte es daher für angemessen, durch räumliche Trennung der Plakate eine "losgelöste Wahrnehmung" der Wahlwerbung der Antragstellerin zu gewährleisten und "deren kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".

Die Grünen reagierten empört. "Ein Mordaufruf gegen über 3300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen", sagte Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher. Die Partei rief zu einer Plakataktion in Zwickau auf. Ziel sei, es dem "III. Weg" unmöglich zu machen, den 100-Meter-Abstand einzuhalten. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann kritisierte den Gerichtsbeschluss: "Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan ,Hängt die Grünen', der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte."

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Neonazis der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" - hier bei einem Aufmarsch in Fulda - haben Plakate mit dem äußerst umstrittenen Spruch aufgehängt.

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