Neonazis:"Hängt die Grünen!" - eindeutig oder mehrdeutig?

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Neonazis der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" - hier bei einem Aufmarsch in Berlin 2020 - haben Plakate mit dem äußerst umstrittenen Spruch aufgehängt.

(Foto: Omer Messinger/Getty Images)

Das Verwaltungsgericht Chemnitz erlaubt Rechtsextremisten, ihre Hetzparole weiter zu plakatieren. Ist es auf einen plumpen Taschenspielertrick hereingefallen? Anderorts reagiert die Justiz ganz anders auf diesen "Aufruf zur Tötung".

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Marco Wanderwitz hat die allgemeine Fassungslosigkeit ganz gut zusammengefasst. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz, das die Wahlplakate mit dem großbuchstabigen Aufdruck "HÄNGT DIE GRÜNEN!" vorerst im Stadtraum von Zwickau für erlaubt hält, mache ihn "ein Stück weit sprachlos", sagte der Ostbeauftragte der Bundesregierung. Und fügte sogleich eine Begründung hinzu. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke liege noch nicht so weit zurück, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Die einen sind Täter, die anderen sind geistige Brandstifter. In diese zweite Kategorie ordne ich das Plakat ein."

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