EU gegen Polen:Jetzt geht's ans Geld

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

Ein Statement in Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof berät über eine Klage gegen die neue Rechtsstaatsklausel.

(Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Der Streit zwischen Polen und der EU um die Rechtsstaatlichkeit geht in die vorerst letzte Runde. Dann kann es gut sein, dass Warschau für seine autoritäre Politik zahlen muss - in Milliardenhöhe.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Prolog hätte dramatischer nicht sein können. Am Donnerstag hat das polnische Verfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgeworfen, er mische sich in das polnische Justizwesen ein und verstoße damit gegen den Vorrang der polnischen Verfassung vor europäischem Recht. Das war eine offene Kampfansage. In Brüssel wurde umgehend darüber gesprochen, wie man Polen mit finanziellem Druck auf den Pfad der Tugend zurück zwingen könnte. Da fügt es sich, dass vor dem EuGH in Luxemburg genau zu diesem Thema eine Anhörung bevorsteht.

Nach einer seit Jahresanfang geltenden Verordnung können Zahlungen aus dem EU-Haushalt daran geknüpft werden, dass im Empfängerland rechtsstaatliche Bedingungen herrschen. Ein Rechtsstaatsmechanismus mit finanziellen Konsequenzen also, und das EU-Parlament drängt längst zur Eile, das neue Instrument einzusetzen. Aber Polen und Ungarn haben dagegen geklagt, und offenbar will die EU-Kommission zunächst das Urteil abwarten. An diesem Montag und Dienstag verhandelt der EuGH über die Klagen. Auf ein Urteil wird man nur wenige Monate warten müssen, vielleicht auch nur Wochen; der Gerichtshof treibt den Fall mit Hochdruck als beschleunigtes Verfahren voran. Und der Querschuss des polnischen Verfassungsgerichts dürfte letzte Zweifel zerstreut haben, dass der EuGH die Klagen der Rechtsstaat-Abweichler am Ende abweisen wird.

Dieses EU-Haushaltsschutzgesetz ist die vorerst letzte Eskalationsstufe in den Bemühungen der EU, den Abbau des Rechtsstaats in Polen und auch in Ungarn aufzuhalten. Anfangs wurde noch verhandelt und gemahnt. Dann haben Kommission und Parlament ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 in Gang gesetzt, aus dem aber wegen der wechselseitigen Veto-Schützenhilfe von Polen und Ungarn bisher nichts geworden ist. Von 2018 an fing sich Polen dann eine Verurteilung nach der anderen durch den äußerst zielstrebig agierenden EuGH ein. Vorläufiger Kulminationspunkt war Mitte Juli die höchstrichterliche Feststellung, die polnische Disziplinarkammer - Schlussstein einer staatlich dirigierten Justiz - verstoße gegen Unionsrecht. Gefruchtet hat all dies bisher wenig.

Das Jahr 2021 ist also das Jahr des Geldes. Begonnen hat die Strategie des finanziellen Zügels damit, dass die Kommission wegen der Rechtsstaatsdefizite Zahlungen an Polen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds bisher nicht freigibt; da geht es um stattliche 36 Milliarden Euro, davon zwei Drittel als Zuschuss. Zudem hat Brüssel Strafzahlungen beantragt, weil Warschau das EuGH-Urteil zur Disziplinarkammer bisher nicht umgesetzt hat. Hier rechnet man eher in Millionen; im Streit um den Braunkohleabbau im polnischen Revier Turów hat der EuGH zum Beispiel als Strafe 500 000 Euro pro Tag verhängt.

Das Veto von Polen und Ungarn zieht nicht mehr

Da könnte die Verordnung mit der Nummer 2020/2092 zum Schutz des EU-Haushalts, über die der EuGH nun verhandelt, deutlich größere Schmerzen verursachen. Die Verordnung legt Regeln fest, "die zum Schutz des Haushalts der Union im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten erforderlich sind", heißt es in Artikel 1. Zu diesen "Maßnahmen" gehören: Aussetzung von Zahlungen, Zurückbehaltung von Tranchen, Kündigung von Darlehen. Justizabbau kann also richtig teuer werden.

Politisch war der Weg über diese Verordnung sehr viel einfacher: Während das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 Einstimmigkeit erfordert, genügte hier eine Zweidrittelmehrheit. Und zwar deshalb, weil es, rechtstechnisch gesehen, nicht um Sanktionen geht, sondern um Schutzvorkehrungen für EU-Haushaltsmittel gegen rechtsstaatswidrige Verwendung. Und dafür braucht es eben eine unabhängige Justiz. Das sei völlig in Ordnung, sagt Martin Nettesheim, Professor für Europarecht an der Universität Tübingen: "Die EU vergibt Haushaltsmittel und hat ein legitimes Interesse, deren richtige Verwendung zu überwachen."

Wenn man auf Polen und Ungarn schaut, drängt es sich geradezu auf, Geld und Rechtsstaatlichkeit zu verknüpfen. Das Interesse des noch jungen EU-Mitglieds an Zahlungen aus Brüssel ist groß. Wobei niemand vorhersagen kann, ob der finanzielle Druck politisch wirklich zur Lösung des Konflikts beiträgt - oder doch eher zu seiner Verschärfung.

Allerdings gilt auch für solche Heilmittel, was bei jedem Medikament auf der Packung steht. Man muss Risiken und Nebenwirkungen beachten. Also die Konsequenzen für die gesamte Struktur der EU. Und hier lautet Nettesheims Diagnose: "Das ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer Föderalisierung Europas. Wir beobachten den Verlust der konstitutionellen Autonomie der Staaten."

Brüssel könnte mehr Macht zuwachsen

Denn der Rechtsstaat, den die EU hier mit dem Hebel der Finanzen durchsetzen darf, beschränkt sich keineswegs auf das absolute Minimum. "Rechtsstaatlichkeit", so heißt es in Artikel 2 der Verordnung, setze transparente, demokratische und pluralistische Gesetzgebungsverfahren voraus, und sie umfasse wirksamen Rechtsschutz, auch in Bezug auf Gewaltenteilung, Nichtdiskriminierung und Gleichheit vor dem Gesetz. Alles ohne Zweifel wünschenswerte Grundbedingungen für jeden EU-Staat. Die Frage ist aber, ob die EU eine so fein ausziselierte Rechtsstaatlichkeit von oben durchsetzen soll - eine EU übrigens, die nach ihren Verträgen für das Justizwesen eigentlich gar nicht zuständig ist.

Um Polen an die Kandare zu nehmen, genügt es vollauf, sich auf die Essentials des Rechtsstaats zu beschränken, auf die Verteidigung der dort ohne Zweifel nicht mehr gewährleisteten Unabhängigkeit der Justiz. Dass die EU-Definition von Rechtsstaatlichkeit aber weit darüber hinausreicht, führt aus Sicht von Nettesheim zu einer schleichenden Kompetenzverlagerung in Richtung EU: "Mit Formulierungen wie pluralistisches Verfahren, Gewaltenteilung oder Gleichheit kann man praktisch alles einer Brüsseler Kontrolle und Steuerung unterwerfen."

Es dürfte also dieser Krise gelten, was in allen Krisen dieser Art zu beobachten ist: Oft gehen die Retter daraus mit gestärkten Machtbefugnissen hervor. Das ist kein Argument, auf die Strategie des knappen Geldes zur Verteidigung des Rechtsstaats zu verzichten - schon gar nicht nach der Eskalation der letzten Tage. Aber eine Mahnung, aufmerksam nach Brüssel und Luxemburg zu schauen, ist es schon.

Zur SZ-Startseite
German Defense Minister von der Leyen poses with EU Council President Tusk in Brussels

SZ PlusPolen und EU
:Ein Konflikt, der kaum noch zu lösen ist

Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts wirkt wie Sprengstoff in der EU. Wie geht es jetzt weiter? Können die EU-Zahlungen an Polen eingestellt werden? Fragen und Antworten zum erbitterten Streit.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: