Corona:Merkel dringt auf einheitliche Regeln

Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, aufgenommen vor Beginn einer Kabinettsitzung. Berlin, 03.11.2021 Berlin Deutschland

Besorgt über den starken Anstieg der Inzidenz: Bundeskanzlerin Angela Merkel.

(Foto: Thomas Trutschel/photothek.de via www.imago-images.de/imago images/photothek)

In Teilen Deutschlands füllen sich die Intensivstationen rapide, unter anderem in Bayern. Die Kanzlerin wünscht sich bundesweite Grenzwerte im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Von Nico Fried, Berlin

Die Corona-Lage in Deutschland verschärft sich weiter. Am Montag stieg nicht nur die bundesweite Inzidenz erstmals überhaupt in der Pandemie auf über 200 Infektionen unter 100 000 Einwohnern in sieben Tagen. Auch die Zahl der an Covid-19 Erkrankten in deutschen Kliniken wächst in einigen Regionen stark an. In Bayern sprang am Montag die Krankenhaus-Ampel des Gesundheitsministeriums wegen der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen auf Rot. Damit werden im ganzen Freistaat Zutritts- und Testregeln verschärft. Am höchsten ist der Anteil der Intensivbetten mit Corona-Patienten in Thüringen. Am Montagmorgen waren dort 21,2 Prozent und damit mehr als jedes fünfte Bett mit Covid-19-Patienten belegt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel dringt auf mehr bundesweite Klarheit, ab wann die wachsende Belegung von Krankenhausbetten mit Corona-Patienten zu verschärften Regeln führen soll. Merkel wünsche sich eine entsprechende Einigung der Bundesländer über die Bedeutung des sogenannten Hospitalisierungs-Index, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Dieser Index sei von Bund und Ländern im Einvernehmen als neuer Richtwert zur Beurteilung der Situation eingeführt worden. Der Hospitalisierungswert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100 000 Einwohner in einer Woche in Krankenhäuser eingeliefert werden.

Laut Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt planen die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP die Wiedereinführung einer Vorhalteprämie, mit der Krankenhäuser dafür entschädigt werden, Intensivbetten für Corona-Patienten freizuhalten. Dagegen wollen sie weitreichende Einschnitte wie die flächendeckende Schließung von Geschäften, Gastronomie oder Schulen künftig vermeiden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der drei Parteien hervor, über den der Bundestag am Donnerstag beraten soll; er lag der Süddeutschen Zeitung vor.

Merkel setze zudem auf eine Beschleunigung bei den Auffrischungsimpfungen, sagte Regierungssprecher Seibert. Bei dem gegenwärtig "langsamen Tempo" der sogenannten Booster-Impfungen dürfe es nicht bleiben. Er bekräftigte, dass die Kanzlerin "Sympathie" für eine Konferenz mit den Ministerpräsidenten habe, um unter anderem über den Fortgang der Impfkampagne zu sprechen. Unter den Regierungschefs der Länder gebe es über eine solche Zusammenkunft aber keine Einigkeit.

Dagegen zeichnet sich in der Frage der Wiedereinführung von kostenlosen Corona-Tests eine weitgehende Übereinstimmung ab. "Wir halten es für richtig, dass es die wieder gibt", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann. Dies sei "eine gemeinsame Absicht von SPD, Grünen und FDP". Laut Seibert begleitet Merkel "solche Überlegungen durchaus positiv". Der Sprecher von Gesundheitsminister Jens Spahn sagte, die im August beschlossene und seit Oktober geltende Kostenpflicht sei aus Fairnessgründen und als Impfanreiz richtig gewesen. Genauso richtig sei es aber auch, die kostenlosen Tests in der vierten Welle vorübergehend wieder einzuführen.

In der Bevölkerung trifft die Rücknahme der Kostenpflicht dagegen mehrheitlich auf Ablehnung. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich 54 Prozent für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung aus, nach der Corona-Tests nur in Ausnahmefällen nichts kosten. Nur 38 Prozent sagen, die Tests sollten wieder für alle kostenfrei sein. Mit kostenlosen Tests wäre wohl auch die Einführung einer verbindlichen 3-G-Regelung in Betrieben verbunden. So könnte man den Zutritt auf Geimpfte, Genesene und Getestete begrenzen, ohne dass den Betrieben oder den Arbeitnehmern zusätzliche Kosten entstünden.

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