Corona:Welche Regeln gerade in welchem Bundesland gelten

Ein Schild mit der Aufschrift Bitte denken Sie an die 2G Regeln - Der Bonner Weihnachtsmarkt im Schatten der Corona Pand

Ein Schild beim Bonner Weihnachtsmarkt mahnt zur Vorsicht

(Foto: MARC JOHN/imago images/Marc John)

2 G, 2 G plus, 3 G: Bei den Corona-Maßnahmen beschert der Föderalismus auch nach der Bund-Länder-Runde noch viel Durcheinander. Der SZ-Regelcheck hilft, den Überblick zu behalten.

Von Juri Auel und Anna Ernst

Zwar haben sich Bund und Länder am Donnerstag wieder grundsätzlich auf einheitlichere Regeln geeinigt. Doch bis die Beschlüsse umgesetzt werden, sind die Regeln von Bundesland zu Bundesland noch ziemlich unterschiedlich.

In nächster Zeit werden sich die Vorschriften in vielen Bereichen etwas angleichen: 2 G, also der Zugang zu bestimmten Events oder Örtlichkeiten nur für Geimpfte und Genesene, wird in vielen Orten zum Standard werden. Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Einzelnen können Sie hier nachlesen.

Bis die Angleichung der Maßnahmen überall angekommen ist: Dies sind die Regeln, die gerade in Ihrem Bundesland gelten.

Baden-Württemberg

2 G in Kraft - seit Donnerstag auch für Jugendliche ab zwölf

Baden-Württemberg hat seine Regeln an die Belegung der Intensivstationen gekoppelt. Und die sind derzeit so voll, dass landesweit die 2-G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt. Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3 G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

Mit der neuen Corona-Verordnung, die am kommenden Donnerstag in Kraft treten soll, müssen nun auch für Zwölf- bis 17-Jährige entweder geimpft oder genesen sein, um etwa Zugang zu Restaurants zu bekommen, sagte ein Sprecher der Landesregierung am Freitag in Stuttgart. Das Land will mit der Maßnahme dafür sorgen, dass sich viel mehr Jugendliche impfen lassen, um so die stark steigenden Infektionszahlen einzudämmen.

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Es soll allerdings eine Übergangsregel für den Freizeitbereich wie Sport- und Bildungsangebote geben, die bis nach den Weihnachtsferien gelten soll. Bisher müssen ungeimpfte Jugendliche nur ihren Schülerausweis vorzeigen und sind von der 2-G-Regel und der PCR-Test-Pflicht befreit. Sie werden in der Schule zwei- bis dreimal pro Woche getestet. Für die Altersgruppe zwölf bis 17 Jahre gibt es schon seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission.

Bayern

2 G in Kraft - strengere Maßnahmen ab 24. November

Auch Bayern hat eine Krankenhaus-Ampel, an der sich die Corona-Regeln orientieren. Bei roter Krankenhaus-Ampel - wie derzeit - gilt dann unter anderem in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Auch ein PCR-Test reicht für Ungeimpfte nicht aus, um Zutritt zu bekommen.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren gilt 3 G plus: Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen also beim Friseur keinen negativen PCR-Test. Eine genauere Übersicht für die Regeln im Freistaat finden Sie hier.

Von nächsten Mittwoch (24. November) an sollen für Ungeimpfte strikte Kontaktbeschränkungen gelten. Alle Clubs, Discotheken und Bars müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Weihnachtsmärkte soll es in diesem Jahr nicht geben. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern und mit einer Testpflicht auch für Geimpfte. In extremen Hotspots werden zudem weite Teile des öffentlichen Lebens heruntergefahren. Schulen und Kitas sollen aber in ganz Bayern offen bleiben. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag nach Beratungen der CSU-Freie-Wähler-Koalition in München an.

Berlin

2 G in Kraft

Es haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht nicht mehr. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Auch für den Friseurbesuch gilt 2 G. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Außerdem dürfen in Busse und Bahnen voraussichtlich ab kommendem Mittwoch nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete einsteigen. Am Dienstag will der Senat zudem über 2-G-plus-Regeln beraten und man behalte sich dazu auch Beschlüsse vor, sagte die stellvertretende Senatssprecherin Kathi Seefeld am Freitag auf dpa-Anfrage. Details stünden aber noch nicht fest. Neue Vorgaben würden im Falle von Beschlüssen dann frühestens ab dem Wochenende vom 27./28. November greifen.

Brandenburg

2 G in Kraft

Die Vorschrift gilt derzeit verbindlich in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Discotheken, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für Menschen, die nicht geimpft werden können. Bei Volksfesten, Spezialmärkten und Jahrmärkten einschließlich Weihnachtsmärkten kann 2 G optional angewandt werden.

Bremen

Keine G-Regel verpflichtend, da geringes Infektionsgeschehen

In Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3-G-Regel in Innenräumen. Die 2-G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie freiwillig anwenden. Maskenpflicht im ÖPNV und Verkaufsstätten in Innenräumen gilt unabhängig von den niedrigen Fallzahlen dennoch.

Nach dem Bund-Länder-Beschluss rechnet Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) auch für Bremen mit strengeren Corona-Regeln. Er gehe davon aus, dass es in Bremen schon Ende der kommenden Woche so weit sein könnte, dass die Hospitalisierungsrate den Wert von drei überschreite, berichtet das Regionalmagazin "buten un binnen". Dann würde in einem ersten Schritt in vielen Bereichen die 2-G-Regel gelten.

Hamburg

Partielle 2-G-Regelung ab 20. November

Hamburg verschärft seine Regeln, 2 G ist ab Samstag, 20. November, teilweise Pflicht - aber es gibt Ausnahmen. Von diesem Tag an dürfen Ungeimpfte unter anderem Restaurants, Bars und Clubs nicht mehr betreten. Davon betroffen sind auch der Indoor-Freizeitsport sowie körpernahe Dienstleistungen mit der Ausnahme von Friseuren, Fußpflege und medizinischen Behandlungen. Für Kinos, Theater und Konzerthäuser gilt 2 G jedoch nicht verpflichtend. Dem NDR zufolge gibt es einige Häuser, die auch weiterhin erst einmal mit 3-G-Veranstaltungen planen, also auch getesteten Ungeimpften Zugang gewähren.

Hessen

Noch 2 G als Option, bald Pflicht

In Hessen gilt in vielen Bereichen noch mindestens eine 3-G-plus-Pflicht. Die besagt, dass ein Test zwar ausreicht, um Zugang zu erhalten, es sich dabei jedoch um einen PCR-Test handeln muss. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus. Die 3-G-plus-Regel gilt beispielsweise in Clubs, Discos, Innenbereichen von Gastronomiebetrieben, Prostitutionsstätten sowie Innenbereichen von Sport- und Kultureinrichtungen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren reicht ein Antigen-Test. Jedoch können all diese Einrichtungen freiwillig auf 2 G setzen. Wird das 2-G-Zugangsmodell umgesetzt, entfallen unter anderem die Maskenpflicht und die Pflicht zu Abstands- und Hygienekonzepten.

Für private Feiern bis 25 Personen gelten keinerlei Einschränkungen. Das Einhalten von Abstandsregeln wird lediglich empfohlen, genau wie Tests bei ungeimpften Teilnehmern. Bei Weihnachtsmärkten gilt keine 3-G-Regel im Freien. Für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3-G-Regeln.

Hessen will aber die Vereinbarungen von Bund und Ländern für deutlich härtere Corona-Maßnahmen umsetzen. Das Corona-Kabinett des Landes beschloss die Änderungen für den 25. November. Hessen geht sogar ein Stück über diese Regeln hinaus: Auch ohne eine besondere Steigerung der Krankenhausbelastung im Vergleich zu jetzt soll in Clubs und Bordellen 2-G-plus greifen.

Mecklenburg-Vorpommern

Lokale 2-G-Regeln abhängig vom Infektionsgeschehen - künftig überall

Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen ("Orange") erreichen, gilt die 2-G-Regel. Dies ist derzeit beispielsweise in der Stadt und dem Landkreis Rostock der Fall.

2 G gilt in den betroffenen Gebieten für den Freizeitbereich (Kino, Theater, Konzerthäuser, Museen, Freizeitparks, Zoos), im Sportbereich (Fitnessstudios, Tanzschulen, Schwimm- und Spaßbäder, vereinsbasierter Sportbetrieb für Personen ab 18 Jahren), Gaststätten, Clubs und Discos. Für Friseure gilt selbst bei der vierten Warnstufe keine 2-G-Pflicht.

Ausgenommen von 2 G sind Kinder unter zwölf Jahren; für Zwölf- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. Sieben- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Vom kommenden Donnerstag an soll die 2-G-Regel voraussichtlich im ganzen Land in vielen Einrichtungen gelten. So kündigte es Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern an.

Niedersachsen

2 G als Pflicht geplant

In vielen Bereichen gilt 2 G als "dringende Empfehlung" - etwa für Restaurants, die Kultur oder größere Veranstaltungen. Verpflichtend ist sie bislang nicht vorgeschrieben. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte nach der Ministerpräsidentenkonferenz Verschärfungen an: Dazu gehörten "eine flächendeckende Einführung der 2-G-Regel, kostenlose Bürgertests sowie 3-G am Arbeitsplatz und im ÖPNV". Anfang kommender Woche soll die verschärfte Corona-Verordnung in Kraft treten.

Nordrhein-Westfalen

2 G als Pflicht geplant

Hier gilt in Krankenhäusern, bei Veranstaltungen oder in der Innengastronomie grundsätzlich die 3-G-Regel. Für Diskotheken oder Partys drinnen mit Tanz ist die 3-G-plus-Regel vorgeschrieben. Wenn man nicht geimpft oder genesen ist, muss man einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur 24 Stunden alt sein. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Viele haben bereits 2-G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt. Künftig sollen auch im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. In besonders sensiblen Bereichen wie Karnevalssitzungen soll sogar 2 G plus gelten - also der Zutritt auch für Geimpfte und Genesene nur mit aktuellen Tests möglich sein.

Auch NRW will die von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Regeln schnell umsetzen. "Das wird ab nächster Woche so weit sein", kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Freitag im WDR an.

Rheinland-Pfalz

2 G nach Infektionslage - von Mittwoch an überall

Das Land setzt seit längerer Zeit auf die sogenannte 2-G-plus-Regelung - meint damit aber etwas anderes als andere Bundesländer wie etwa NRW. In Rheinland-Pfalz besagt die 2-G-plus-Regel, dass neben Geimpften und Genesenen auch eine begrenzte Zahl ungeimpfter Menschen zu Veranstaltungen zugelassen wird. Diese Zahl wird weiter reduziert, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

Vom kommenden Mittwoch (24. November) an soll auch in Rheinland-Pfalz grundsätzlich die 2-G-Regel beim Zutritt zu Veranstaltungen, Hotels und Gaststätten sowie Dienstleistungen gelten.

Saarland

2 G im Innenbereich - 3 G oder Maskenpflicht außen

Hier galt das Saarland-plus-Modell mit einer weitgehenden 3-G-Regelung etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen. Vom Samstag, 20. November an, gibt es nun Verschärfungen. Die wesentliche Neuerung ist die Einführung der 2-G- beziehungsweise 3-G-Regeln: "Im Außenbereich werden die Verantwortlichen bei Veranstaltungen und Märkten zwischen der konsequenten Umsetzung der 3-G-Regel oder einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle entscheiden können", heißt es vom Land. Im Innenbereich gelte grundsätzlich die 2-G-Regel. In Clubs und Discotheken wird eine zusätzliche Testpflicht eingeführt: Hier greift die 2-G-plus-Regel.

Sachsen

2 G in Kraft - strenge Beschränkungen ab 22. November

Als erstes Flächenland nutzte der Freistaat seit Anfang vergangener Woche bereits die 2-G-Regel umfassend gegen die rasant steigenden Corona-Zahlen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Discotheken, ein negativer Test reicht nicht.

Aufgrund der dramatischen Lage im Land legt die Regierung jedoch nochmals nach: Ab dem 22. November schließt Sachsen Clubs, Theater und Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie körpernahe Dienstleistungen. Friseure, Einzelhandel und Gastronomie bleiben für Geimpfte und Genesene offen. Am Arbeitsplatz gilt die 3-G-Regelung. "2 G, 3 G dort, wo die Dinge möglich sind, sind ein Kompromiss, dass diese Bereiche nicht komplett geschlossen werden. Deswegen ist das hier auch kein Lockdown", sagt Ministerpräsident Kretschmer. In Hotspots mit einer Inzidenz mehr als 1000 gilt eine Ausgangssperre für Ungeimpfte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Sachsen-Anhalt

Aus 3 G wird 2 G

Nach den Beratungen von Bund und Ländern sowie der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes werden in den kommenden Tagen die Corona-Maßnahmen verschärft. Darauf hat sich das Magdeburger Kabinett nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) verständigt. Grundsätzlich wird aus dem bisherigen 3 G für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete in Innenräumen nun 2 G. Eintritt erhalten dann nur Geimpfte und Genesene.

Die Änderungen sollen in der nächsten Woche vor dem 25. November in Kraft gesetzt werden. Ziel ist laut einer Ministeriumssprecherin, dass das Kabinett die neue Landesverordnung am kommenden Dienstag beschließt.

Schleswig-Holstein

2 G als Pflicht ab 22. November

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte an diesem Mittwoch einen Wechsel zum 2-G-Modell in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Betrieben für Dienstleistungen mit Körperkontakt an. Damit sollen dort von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. Ausnahmen gelten für Friseure und medizinische und pflegerische Angebote. Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind in dem Bundesland von Montag an nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske tragen.

Thüringen

2 G als Pflicht geplant - strengere Maßnahmen angekündigt

In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2-G- oder 3-G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Am Dienstag hatte das Land nun die Einführung einer 2-G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen.

Doch auch in Thüringen könnten noch strengere Regeln greifen: Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte an, die Beschlüsse von Bund und Ländern zum Infektionsschutz umsetzen zu wollen. Zudem soll geprüft werden, ob die geplanten sächsischen Pläne für strengere Regeln auch in Thüringen infrage kommen könnten. "Wir werden alle Punkte, die Sachsen jetzt anwendet, genau untersuchen, ob sie bei uns notwendig, anwendbar und von der Rechtsgrundlage her gedeckt sind", sagte Ramelow am Freitag in Erfurt. Er sei mit dem sächsischen Regierungschef Kretschmer "fortlaufend im Gespräch".

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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