Die Pandemie war von Beginn an eine Phase tiefer Grundrechtsbeschränkungen, aber ausgerechnet am Bundesverfassungsgericht lief sie weitgehend vorbei. Gewiss, in Karlsruhe häuften sich Berge von Beschwerden, doch Gelegenheit für wirklich klärende Grundsatzentscheidungen bot sich kaum, weil das meiste an formalen Hürden scheiterte; Klagen müssen normalerweise erst den Weg durch die unteren Instanzen nehmen. Im Frühjahr aber war die Gelegenheit da, denn die sogenannte Bundesnotbremse entfaltete bei bestimmten Inzidenzen unmittelbare gesetzliche Wirkungen auf die Bürger.
Bundesverfassungsgericht:Diese Entscheidung wird den Corona-Winter prägen
Darf der Staat in der Pandemie Schulen schließen? Eine Ausgangssperre verhängen? Kontakte beschränken? Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesnotbremse geprüft. Am Dienstag legt es sein Ergebnis vor.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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