Sparkassen Verbandsrat:Ein nicht ganz glasklarer Fall

Sparkassen Verbandsrat: Peter Gampenrieder sieht sich keineswegs als "inkompatiblen Kandidat" für den Verbandsrat.

Peter Gampenrieder sieht sich keineswegs als "inkompatiblen Kandidat" für den Verbandsrat.

(Foto: Toni Heigl)

Peter Gampenrieder wäre gern Verbandsrat der Sparkasse wie viele andere Stadträte auch. Der Zweckverband befürchtet Interessenkonflikte, weil der Politiker parallel für eine Rückversicherung arbeitet. Nun ist er vor das Verwaltungsgericht gezogen. Das Urteil könnte richtungsweisend sein

Von Jacqueline Lang, München/Dachau

Der Fall, der am Mittwochvormittag vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München verhandelt wurde, hat es in sich. Sein Ausgang könnte von richtungsweisender Bedeutung sein. Eine zentrale Rolle in dem Verfahren spielt Peter Gampenrieder, ÜB-Stadtrat und zudem Abteilungsleiter bei einem global agierenden Rückversicherer. Die Frage ist: Ist jemand wie Gampenrieder geeignet, das Amt eines Verbandsrats beim Zweckverband der Sparkasse Dachau auszuüben? Es könnten sich Interessenskonflikte ergeben. Andererseits: Gäbe überhaupt noch jemand, der für dieses Amt dann infrage käme, schließlich ist eine fachliche Einigung eine wichtige Voraussetzung - und die bringt Gampenrieder von Berufs wegen ja zweifelsohne mit.

Weil sich alle Parteien - Peter Gampenrieder, sein Anwalt Jürgen Linhart, der Zweckverband der Sparkasse Dachau, vertreten durch Kerstin Funk, sowie die beigeladene Kreisstadt Dachau, vertreten durch Katarina Ludwig von der Stabstelle Recht - über die Tragweite des Falls und seine Komplexität im Klaren sind, einigten sie sich vorerst darauf, das Verfahren ruhen zu lassen. Ziel dieser Entscheidung ist es, außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen.

Rechtsanwalt Linhart betont, dass es seinem Mandanten mit der Klage gegen den Zweckverband ausdrücklich nicht ums Prinzip gehe. Mit seinem Amt als Stadtrat ist die Möglichkeit verbunden, auch das Amt des Verbandsrats auszuüben, und genau das möchte Gampenrieder. Einen Interessenkonflikt sieht er nicht: Er arbeite nicht für einen Versicherer, sondern für einen Rückversicherer, zudem habe er nicht direkt mit Kunden zutun, sondern arbeite im Back-Office, sei also in das operatives Geschäft gar nicht mit eingebunden. Auch werde der Eindruck erweckt, "ich hätte eine Entscheidungsgewalt". Das sei schlicht nicht zutreffend. Gampenrieder ist überzeugt: Hätte man ihn bei der Verbandsversammlung angehört, wären auch jene, die über seine Eignung entschieden haben, zu dem Ergebnis gekommen, dass es kein Problem gibt. Auch das wirft der Diplomkaufmann dem Zweckverband vor: formale Fehler bei seiner Vorgehensweise. Dazu zählen unter anderem nicht fristgerecht zugestellte Ladungen.

Sein Anwalt hofft aufgrund dieser Argumentationskette, den Fall Gampenrieder als Einzelfall behandeln zu können. Im Sinne seines Mandaten, aber - auch das betont Linhart - womöglich auch im Sinne des Zweckverbands. Sollte es dabei bleiben, dass Gampenrieder als inkompatibel eingestuft wird, müsste dies nach Linharts Überzeugung auch auf sehr viele andere Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte zutreffen. "Fast jede Person wäre damit inkompatibel", so Linhart. Die eigentlich garantierte Berufsfreiheit wäre damit in der Konsequenz womöglich gefährdet, warnt er.

Konkret nennt er Michael Eisenmann (Bündnis für Dachau), der ebenfalls im Dachauer Stadtrat sitzt, für die WWK Versicherung tätig ist und als Ersatzperson für Sparkassen-Verwaltungsrat Florian Hartmann, Oberbürgermeister der Stadt Dachau, eingesetzt ist. Anders als Gampenrieder sei Eisenmann sogar direkt bei einem Versicherungsunternehmen angestellt und nicht wie Gampenrieder lediglich bei einem Rückversicherer. Warum also habe man in Eisenmanns Fall keine Inkompatibilität feststellen können?

Sowohl die Rechtsanwältin, die den Zweckverband vertritt, als auch die Vorsitzende Richterin Christine Gibbons machten deutlich, dass sie Gampenrieder keinesfalls unterstellen wollen, dass er aus Loyalität zu seinem Arbeitgeber als Verbandsrat Entscheidungen zum Nachteil der Sparkasse Dachau treffen würde. Ein Verbandsrat hat Einfluss: Gampenrieder war vor vier Jahren entschieden gegen eine Fusion der Sparkassen Dachau-Fürstenfeldbruck und Landsberg-Dießen. Zwischenzeitlich ist diese geplatzt, ganz vom Tisch ist sie aber wohl nicht. Sollte Gampenrieder doch noch einer von 14 Verbandsräten werden, dürfte er bei einer neuen Verhandlungsrunde maßgeblich mitentscheiden.

Funk sagte, es geh darum, über die Eignung eines Kandidaten zu befinden, ohne bei jedem Einzelnen die genaue Berufsbeschreibung geprüft werden müsse. Während Linhart und Gampenrieder vom Einzelfall ausgehen, argumentiert Funk allgemein. Und auch Richterin Gibbons sagt, es gehe um die "abstrakte Möglichkeit" eines Interessenkonflikts, die durch eine Tätigkeit, wie Gampenrieder sie ausübe, gegeben sein könnte. Die Betonung liegt also auf dem Konjunktiv. Allerdings, auch das gibt die Richterin zu: "Wir säßen nicht hier, wenn das alles glasklar wäre." Sollten sich beide Parteien nicht außergerichtlich einigen, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof landet. Womöglich, auch das stellt Richterin Gibbons in den Raum, sei es ja auch Zeit für eine neue Rechtsprechung. Immerhin beruft sich Gibbons auf eine Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums aus dem Jahr 1973.

Ob es letztlich zu einer neuen Rechtsprechung kommt, ob sich Gampenrieder durch die Instanzen klagen wird oder es am Ende doch noch zu einer gütlichen Einung kommt, bleibt vorerst noch abzuwarten. Obwohl das Verfahren letztlich nach wie vor offen ist, zeigte sich Peter Gampenrieder zufrieden mit dem Verhandlungstag. "Es ist gut, wenn man im Gespräch bleibt."

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