Ministerpräsidentenkonferenz:Das sind die neuen Corona-Regeln

2 G im Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Feuerwerksverbot an Silvester: Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Verschärfung der Pandemie-Auflagen im Überblick.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Nachdem die Bundesländer, die scheidende und die kommende Regierung in den vergangenen Wochen immer wieder versucht haben, sich gegenseitig die Schuld an der vierten Corona-Welle zuzuschieben, haben sich alle Beteiligten am Donnerstag nun auf neue Beschlüsse im Kampf gegen die Pandemie geeinigt.

2 G im Einzelhandel, für Kultur und Freizeit

Im Zentrum steht: 2 G im ganzen Land fürs Shoppen, für Kultur und Freizeit. Unabhängig von der Inzidenz vor Ort sollen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel haben, ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte. Kontrollieren sollen den Zugang die Geschäfte selbst. Das Gleiche gilt für Kinos, Theater und Gaststätten, wo zusätzlich auch 2 G plus vorgeschrieben werden kann, also ein verpflichtender Testnachweis auch für Geimpfte und Genesene. Ausnahmen sollen möglich sein für all jene, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, die nicht geimpft werden können, sowie für Kinder und Jugendliche. Für Letztere gilt im Übrigen künftig eine Maskenpflicht in allen Schuljahrgangsstufen.

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Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in allen Bundesländern - in einigen gibt es solche Regeln bereits. Künftig dürfen sich Ungeimpfte nur noch mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen; Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

In Kreisen mit mehr als 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche "müssen alle Kontakte reduziert werden", heißt es in dem Beschluss. Bei privaten Feiern und "Zusammenkünften" dürfen dann in diesen Regionen nur noch höchstens 50 geimpfte oder genesene Personen zusammenkommen, wenn in geschlossenen Räumen gefeiert wird. Im Freien sind 200 Personen erlaubt.

Großveranstaltungen

Deutliche Änderungen sind für Großveranstaltungen geplant, im Sport wie in der Kultur. In geschlossenen Räumen dürfen die Besucherkapazitäten nur zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden; allerhöchstens sollen 5000 Zuschauer erlaubt sein. Für Veranstaltungen im Freien, also etwa Fußballstadien, gilt eine Kapazitätsgrenze von 30 bis 50 Prozent; bis zu 15 000 Zuschauer sind erlaubt. Eine Frage der tatsächlichen Durchsetzung dürfte der Punkt sein, dass bei derlei Events medizinische Masken getragen werden sollen. Neben den Kapazitätsgrenzen gilt auch für Großveranstaltungen die 2-G-Regel, mit der Option eines zusätzlichen negativen Tests. Und: "In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen", heißt es in dem Beschlusspapier, "müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden." Sprich: Geisterspiele im Fußball. Einige Bundesländer hatten allerdings gefordert, dass man sich auf bundesweit einheitlich leere Stadien einigt.

Feuerwerksverbot

Wie schon im vergangenen Jahr soll es auch dieses Jahr ein Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr geben - und ein Feuerwerksverbot auf "publikumsträchtigen Plätzen". Der Verkauf von "Pyrotechnik" vor Silvester wird generell verboten. Auch wer noch alte Raketen in der Garage hat, dem rät die MPK vom Zünden dringend ab, "auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems".

Impfpflicht

In Sachen Impfpflicht wird der Bund "eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte", etwa in Pflegeheimen und Krankenhäusern, auf den Weg bringen. Zudem "begrüßen" Bund und Länder es nun auch, "dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will". Sie könne von Februar kommenden Jahres an greifen, "sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können".

Clubs und Diskotheken

Dichtmachen müssen nun wieder die Clubs und Diskotheken, jedenfalls in Regionen mit besonders vielen Neuinfektionen. Spätestens bei einer Inzidenz von mehr als 350 müssen die Länder dem Beschluss nach zu diesem Mittel greifen. Aus Sicht des Bundes sind solche Schließungen jetzt schon rechtlich möglich; trotzdem soll dieser Punkt in einer weiteren Novelle des Infektionsschutzgesetzes "noch einmal unzweifelhaft klargestellt" werden.

Infektionsschutzgesetz

Apropos Infektionsschutzgesetz: Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz enthält die Bitte an den "Gesetzgeber", das Infektionsschutzgesetz "um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen" zur Verfügung haben. Als Beispiele werden die "zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten" genannt, ein Alkoholverbot, die Beschränkung von Ansammlungen oder auch Einschränkungen bei Hotelübernachtungen. Außerdem soll die Übergangsfrist für die bisherigen Schutzmaßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz über den 15. Dezember hinaus verlängert werden. Hintergrund ist, dass die Parteien der künftigen Ampel-Regierung zuletzt im Bundestag die epidemische Notlage haben auslaufen lassen, sodass einige Maßnahmen von Mitte Dezember an nicht mehr möglich wären.

Zu finden sind in dem Beschluss darüber hinaus noch einige Passagen zum Thema Impfen, das zum einen besser organisiert sein ("Bund-Länder-Krisenstab") und zum anderen schneller gehen soll (bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen bis Weihnachten). Auch Apotheker, Zahnärzte, Pfleger "und weitere" sollen deshalb impfen dürfen. Das ist dann schon ziemlich nah an der jüngsten Forderung von FDP-Chef Christian Lindner über Twitter: "Jeder, der medizinisch verantwortbar eine Spritze halten kann, um eine Impfung zu geben, sollte das in den nächsten Wochen tun dürfen."

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