Debatte über Impfpflicht:Impfskeptisch aus Tradition

Kindergarten, Schutzimpfung gegen Kinderlähmung

Auch in der DDR - wie hier 1960 in Zittau - war die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung populär, obwohl sie in den USA erfunden worden war.

(Foto: Giso Löwe/Bundesarchiv)

Pocken, Masern, Kinderlähmung: Die Abwägung zwischen Pflicht und Freiwilligkeit der Immunisierung war nie einfach

Von Georg Mascolo, München

Eine der leidenschaftlichsten Momente in einem deutschen Parlament liegt lange zurück, auch wenn sich die Protokolle der Debatte über den "Gesetzentwurf über den Impfzwang" in diesen Tagen doch verblüffend aktuell lesen. Im Frühjahr 1874 berieten die Abgeordneten des Reichstages in Berlin in fünf Sitzungen über eine Pflichtimpfung gegen die Pocken, eine Krankheit, die in jedem Jahr die Leben zehntausender Menschen forderte. Andere blieben entstellt, blind oder behindert zurück. Damals war es wie heute: Es gab einen Impfstoff. Aber zu viele ließen sich nicht impfen.

Im Reichstag prallten die Positionen hart aufeinander. Da waren diejenigen, die argumentierten, man müsse in einer solchen gesundheitlichen Notlage die "Freiheit des Einzelnen so weit einschränken, als es das wohl erkannte Interesse der Gesamtheit erfordere." Die Gegner warnten vor einer "Staatsallmächtigkeit", mit einer liberalen Gesinnung vertrage sich eine Impflicht nicht. Die Aufmerksamkeit für diese Debatten war im ganzen Land enorm, der Zentrumsabgeordnete Ludwig Windhorst erklärte: "Ich habe in der parlamentarischen Erfahrung kaum ein einziges Mal gesehen, dass das größere Publikum ein solches Interesse an den Verhandlungen des deutschen Parlamentes nahm, wie bei dieser Gelegenheit."

Auch in dieser Hinsicht dürfte sich die Geschichte wiederholen, wenn der Bundestag vermutlich in diesem Frühjahr seine Beratungen über eine allgemeine Impfpflicht zur Bekämpfung der Krankheit SARS CoV-2 aufnimmt. Ein Blick in die Geschichte des Impfens wird den Debatten dabei in vielerlei Hinsicht gut tun - die Frage, wo die individuelle Entscheidungsfreiheit endet, um die Allgemeinheit zu schützen, war immer schwierig und umstritten. Die Pflicht zur Pockenimpfung bestand dann im Westen Deutschlands übrigens bis in die 1970er-Jahre, im Osten noch länger. Aber tatsächlich markierte schon die Debatte im Reichstag den Beginn eines Umdenkens. Die Bekämpfung von Seuchen war traditionell Polizeirecht. Aber immer mehr setzte sich der Gedanke durch, dass Gesundheitsschutz und Zwang sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. So wich der Gedanke der Pflicht immer weiter der Idee des Werbens und Überzeugens.

Am Ende der 1930er-Jahre begannen in Deutschland Impfungen gegen die grassierende Diphtherie, die NS-Diktatur setzte auf Werbekampagnen und mobile Impftrupps. In einem Vermerk des Reichsinnenministeriums aus dem Jahr 1938 fand sich dieser Satz: "Weshalb also Zwang anwenden, wenn es freiwillig geht." Die Impfungen gegen Diphtherie waren, was die erreichten Quoten anging, übrigens erfolgreicher als die Pockenschutzimpfung.

In der neuen Bundesrepublik waren Kampagnen wie die gegen die Kinderlähmung ("Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam") von Anfang an auf Freiwilligkeit ausgelegt. Das sollte, aber musste so nicht sein. Gegner jeder Impfpflicht berufen sich stets auf den Artikel 2 des Grundgesetzes, der die körperliche Unversehrtheit garantiert. Dabei zeigt ein Blick in die Protokolle des Parlamentarischen Rates, der über das Grundgesetz beriet, wie die dortigen Überlegungen tatsächlich waren. Dort findet sich etwa der Satz: "Wir sollten bei dem, was Europa vielleicht noch droht, die Zwangsimpfung nicht unmöglich machen." Im vereinten Deutschland wurde 2020 eine Pflicht zur Masernschutzimpfung eingeführt. Das Argument hierfür hieß, dass die Weltgesundheitsorganisation die Ausrottung der Krankheit zum Ziel erklärt hatte. So wie schon bei den Pocken.

Die jetzige Debatte um die Impflicht wird bisweilen mit abstrusen Argumenten geführt. Etwa wenn der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn erklärt, man könne Nicht-Geimpfte wie Sarah Wagenknecht schließlich "nicht mit der Landespolizei zum Impfen schleppen." Pflicht ist nicht gleich Zwang. Zwar wurden in Preußen bisweilen Minderjährige aus der Schule abgeholt und auf dem Polizeirevier geimpft. Etliche dieser Fälle fanden sich dann in der zeitweilig ziemlich populären Zeitung "Der Impfgegner" wieder, übrigens einem frühen Verbreiter von Fake News. Aber schon in der Weimarer Republik hieß es in Erlassen, es solle doch bitte "Zurückhaltung geübt" werden. Nur bei einem "böswilligen Widerstand gegen die Impfpflicht" könne Zwang angewendet werden. Die Regierung von Konrad Adenauer erwog in den Sechziger Jahren sogar das Postgeheimnis für in Quarantäne befindliche Personen aufzuheben. Sonst könnten den Internierten "brieflich Ausbruchswerkzeuge" zugesandt werden.

"In historischer Sicht haben sich freiwillige Impfungen fast immer als Vorteil erwiesen," urteilt der Historiker Malte Thießen, der zur Geschichte des Impfens forscht. Das stimmt. Aber leider stimmt auch, dass sich Impfskepsis trotz immer sichererer Impfstoffe weiter verbreitete. Bereits 2019 erklärte die WHO sie zu einer der zehn größten Gefahren für die Weltgesundheit. So muss in neuen Zeiten eine alte Frage neu debattiert und entschieden werden: Ob, nachdem die Freiwilligkeit die Pflicht ersetzte, es nun anders herum sein muss.

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