Proteste:Sachsen lockert das Versammlungsrecht

Proteste: Die Regeln in Sachsen werden entschärft.

Die Regeln in Sachsen werden entschärft.

(Foto: Daniel Schäfer/dpa)

Besonders CDU und SPD waren zunächst skeptisch, doch nun dürfen statt zehn 200 Menschen demonstrieren. Außerdem sollen Kinos, Theater und Fitnessstudios wieder öffnen.

Von Antonie Rietzschel, Leipzig

Unabhängig von der Inzidenz sollen in Sachsen fortan an ortsfesten Versammlungen statt bisher zehn 200 Personen teilnehmen können. Darauf verständigte sich das Kabinett nach der Beratung über eine neue Corona-Schutzverordnung, die zahlreiche Lockerungen vorsieht.

Aufgrund hoher Inzidenzen und einer drohenden Überlastung in den Krankenhäusern hatte Sachsen Ende November unter anderem das Versammlungsrecht erheblich eingeschränkt, seit Wochen mobilisieren aber vor allem die "Identitäre Bewegung" sowie die rechtsextreme Partei "Freie Sachsen" zu Aufmärschen. Vergangenen Montag gingen in ganz Sachsen Tausende Menschen auf die Straße, Hotspots sind vor allem Städte im Erzgebirge und in der Lausitz. Bei den Protestzügen kommt es immer wieder zu Übergriffen gegen Polizeibeamte.

In Lichtenstein bei Zwickau wurden 14 Beamte verletzt. Eine Person versuchte, einem Polizisten die Dienstwaffe zu entreißen. Die AfD versucht die Proteste schon länger für sich zu missbrauchen und beantragte, die durch Corona bedingten Beschränkungen für Demonstrationen komplett aufzuheben. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag geschlossen ab. Die Linke und auch Teile der schwarz-grün-roten Koalition setzten sich jedoch für moderate Lockerungen ein. Die grüne Justizministerin Katja Meier nannte die aktuelle Regelung "schmerzhaft" für die Demokratie.

SPD und CDU verhielten sich in der Debatte zunächst zurückhaltend, verwiesen auf die aktuelle Lage. Innenminister Roland Wöller (CDU) preschte dann mit dem Vorschlag vor, die Teilnehmerzahl sogar auf 1000 zu erhöhen. Nach der vom Kabinett vereinbarten Corona-Schutzverordnung soll das aber erst gelten, wenn die Überlastungsstufe in Krankenhäusern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten ist.

Ab dem 14. Januar sollen auch weitere Lockerungen in Sachsen möglich sein. Das Kabinett einigte sich darauf, unter anderem Kultureinrichtungen und Hotels mit der 2-G-plus-Regel wieder zu öffnen, wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt. Zutritt erhalten dann Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen Test. Wer eine Booster-Impfung hat, unter 18 Jahre alt ist oder erst vor maximal drei Monaten genesen oder doppelt geimpft ist, braucht keinen Test. 2G plus soll auch für die Gastronomie, für Messen, Kongresse und Sport im Innenbereich gelten - in einigen Bereichen mit einer Beschränkung der Teilnehmerzahl.

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