Hannah Arendt und die Verjährungsfrage:Gegen den Schlussstrich

Hannah Arendt und die Verjährungsfrage: Hannah Arendt, 1963.

Hannah Arendt, 1963.

(Foto: DPA)

Kann die Schuld von NS-Verbrechern verjähren? Die Frage beantwortete die Philosophin Hannah Arendt 1965 eindeutig - in diesem bislang unveröffentlichten Brief.

Von Willi Winkler

1. Die Geschichte

Vor genau sechzig Jahren, in der Nacht zum 1. Juni 1962, wurde der ehemalige SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann in Israel hingerichtet. In einem aufwändigen Prozess war er wegen Verbrechen gegen die Menschheit zum Tode verurteilt worden. Im Jahr darauf begann in Frankfurt der erste Auschwitzprozess, in dem unter anderem die KZ-Aufseher Wilhelm Boger und Oswald Kaduk angeklagt wurden. Seit 1958 bestand in Ludwigsburg die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, doch waren sie bis dahin nur zum kleinsten Teil aufgeklärt, was nicht zuletzt am mangelnden Aufklärungswillen der ermittelnden Behörden lag.

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