Aktuelles Lexikon:Vorteilsabschöpfung

Die Zeiten sind dank Tankrabatt gut für manche Unternehmen. Doch das soll nicht ewig so bleiben.

Von Henrike Roßbach

Wer in der Regierung gerade im Vorteil ist in Sachen Tankrabatt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die Bemühungen sind noch nicht abgeschlossen, dem jeweils anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben, weil die Steuersenkung auf Kraftstoffe nicht voll ankommt beim Autofahrer. Klar ist dagegen, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die kommode Lage der Branche etwas weniger vorteilhafter gestalten will: Er plant mehrere Verschärfungen des Kartellrechts.

So soll etwa die "Vorteilsabschöpfung" nicht länger nur eine theoretische Möglichkeit bleiben. In Paragraf 34 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) steht schon heute, dass die Kartellbehörde "die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und dem Unternehmen die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags auferlegen" kann, wenn Gewinne auf wettbewerbswidrigem Verhalten basieren. Nur wurde dieses Instrument bislang exakt null Mal genutzt. Die Hürden seien zu hoch, heißt es in Habecks Ressort. Verlangt würden "komplexe Analysen und Berechnungen" plus der Nachweis, dass es sich tatsächlich um ein Kartell handelt. "Man stellt sich das Kartell so vor: Leute mit Sonnenbrillen sitzen in Hinterzimmern und verabreden sich", sagt Habeck, "aber so läuft's natürlich nicht." Er will deshalb, dass das Kartellamt künftig schon beim Nachweis, dass es sich um eine kartellähnliche Struktur handelt, Übergewinne "einfach abschöpfen" kann.

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