Bundeshaushalt:Die Gaspreisbremse ist ein legaler Taschenspielertrick

Bundeshaushalt: Schulden sind Schulden, das gilt auch für die 200 Milliarden Euro, mit denen die Bundesregierung den Gaspreis drosseln will.

Schulden sind Schulden, das gilt auch für die 200 Milliarden Euro, mit denen die Bundesregierung den Gaspreis drosseln will.

(Foto: Heike Lyding/EPD)

Mit der Schuldenbremse fesselt sich die Politik wie Odysseus an den Mast - um der Verlockung geliehenen Geldes zu widerstehen. Doch die Fesseln sind nicht allzu eng, wie die Gaspreisbremse zeigt. Was sagt das Grundgesetz dazu?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Begriff Schuldenbremse gehört zum Kernwortschatz von Christian Lindner, aber auch der Bundesfinanzminister hat soeben ein neues Wort gelernt - Gaspreisbremse. Sie verhält sich umgekehrt proportional zur Schuldenbremse: Wer beim Gaspreis bremst, beschleunigt bei den Schulden. Denn nichts anderes sind die 200 Milliarden Euro, mit denen nun die Preise gedrückt werden wollen. In der Mathematik wäre also klar, dass man nicht beides haben kann, aber in der Politik ist das anders. Dieses Jahr wird die Gaspreisbremse eingeführt, nächstes Jahr wird die Schuldenbremse eingehalten. So lautet Lindners Versprechen.

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