Atom-Entscheidung:Wie viel Basta darf der Kanzler?

Atom-Entscheidung: Ober sticht Unter: Der Kanzler (links) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (rechts) bei einer Veranstaltung im Kanzleramt am Montag.

Ober sticht Unter: Der Kanzler (links) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (rechts) bei einer Veranstaltung im Kanzleramt am Montag.

(Foto: Michael Sohn/AFP)

Die drei Atomkraftwerke sollen länger laufen, hat Olaf Scholz entschieden - und beruft sich auf die Richtlinienkompetenz. Doch geht das so einfach? Und müssen andere Politiker sich daran halten? Fragen und Antworten.

Von Ronen Steinke

Es kommt sehr selten vor, dass sich ein Bundeskanzler ausdrücklich auf seine Richtlinienkompetenz beruft, und schon werfen verärgerte Kritiker wie zum Beispiel der Grünenpolitiker Jürgen Trittin die Frage auf: Wie bindend ist das eigentlich rechtlich? Nachdem Olaf Scholz als Kanzler verkündet hat, dass drei deutsche Atomkraftwerke auch über den 31. Dezember 2022 hinaus bis längstens zum 15. April weiter in Betrieb bleiben sollen - müssen andere Politiker sich daran halten? Im Parlament? In den Bundesländern? Einige wichtige Fragen und Antworten zur Rechtslage.

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