Politische Willensbildung:Ungleiches muss nicht gleich behandelt werden

Politische Willensbildung: Wird der Gesetzgeber nicht von sich aus aktiv, muss manchmal das Bundesverfassungsgericht nachhelfen.

Wird der Gesetzgeber nicht von sich aus aktiv, muss manchmal das Bundesverfassungsgericht nachhelfen.

(Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa)

Die AfD will durchsetzen, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung an den Zuschüssen für parteinahe Stiftungen teilhaben darf. Warum das Verfassungsgericht das unbedingt verhindern sollte.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Schon häufiger gab es Anlässe, zu denen dem Bundesverfassungsgericht lautstark Übergriffe in die Domäne des Gesetzgebers vorgeworfen worden sind. Beim Wahlrecht zum Beispiel war das vor einigen Jahren so. Weniger sichtbar werden dagegen die Gelegenheiten, bei denen sich die Parteien mit geradezu fahrlässiger Zutraulichkeit in die Hände des Karlsruher Gerichts begeben, aus schierer Unfähigkeit, selbst zu handeln.

Zur SZ-Startseite
daumen hoch,zustimmung,ok,gut,optimismus,optimistisch,positiv,super,thumbs up,thumbs-up,einwilligen,einwilligung,zusage,

SZ PlusBundesregierung
:Lasst sie machen

Das Abenteuer geht weiter: Warum die Ampelkoalition besser als ihr Ruf ist und ein Comeback der alten Bundesrepublik nicht infrage kommt.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: