"Letzte Generation":Unter welchen Umständen die Festklebe-Aktionen straffrei sein können

"Letzte Generation": Das Festkleben auf dem Aspahlt ist weder Straftat noch Nötigung - findet ein Berliner Richter, hier eine Aktion an der Autobahn 95 in Fürstenried West bei München.

Das Festkleben auf dem Aspahlt ist weder Straftat noch Nötigung - findet ein Berliner Richter, hier eine Aktion an der Autobahn 95 in Fürstenried West bei München.

(Foto: Aaron Karasek/Imago)

Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen Klimaaktivisten. Doch ein Berliner Richter kommt zu einem anderen Schluss.

Von Ronen Steinke, Berlin

Nach einer Reihe von Urteilen gegen Klimaaktivisten, die sich am Straßenasphalt festkleben, gibt es jetzt erste Richter in Berlin, die meinen, dass diese Aktionen rundherum legal seien. Ein Richter hat dies in sehr grundsätzlichen Worten begründet, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. In seiner Entscheidung verweist er ausdrücklich auf die Weltlage: "Dass das von den Demonstranten angesprochene Thema des Klimawandels und der ökologisch notwendigen Wende im politischen Handeln ... ein dringendes globales Thema ist, ist wissenschaftlich nicht zu bestreiten." Ergebnis: keine Strafbarkeit.

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