Antisemitisches Flugblatt:Abstoßend, aber auch strafbar?

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Hubert Aiwanger hat sich in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert. Ob er das Flugblatt auch weitergegeben hat, daran kann er sich nicht erinnern. (Foto: PETER KNEFFEL/AFP)

Das Pamphlet im Ranzen des Schülers Hubert Aiwanger war ein übles Machwerk. Juristische Entscheidungen geben Aufschluss darüber, wann der Tatbestand der Volksverhetzung vorliegt.

Von Ronen Steinke

Nicht alles, was abstoßend ist, ist auch justiziabel. Nicht alles, was antisemitisch ist, ist automatisch auch mit den Paragrafen des Strafrechts zu fassen. Als Hubert Aiwanger als Schüler der 11. Klasse am Gymnasium mit einem Flugblatt voller Holocaust-"Witze" im Ranzen erwischt wurde, da musste er zum Direktor, wie er selbst heute sagt. "Mir wurde mit der Polizei gedroht, wenn ich den Sachverhalt nicht aufkläre." Was es über die Gedankenwelt und die Werte eines Menschen aussagt, dass er ein solches Pamphlet mit sich herumträgt, das ist die eine Frage; davon präzis zu trennen ist aber die andere, bloß juristische: Hat sich der damalige Gymnasiast Aiwanger strafbar gemacht?

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