Nicht alles, was abstoßend ist, ist auch justiziabel. Nicht alles, was antisemitisch ist, ist automatisch auch mit den Paragrafen des Strafrechts zu fassen. Als Hubert Aiwanger als Schüler der 11. Klasse am Gymnasium mit einem Flugblatt voller Holocaust-"Witze" im Ranzen erwischt wurde, da musste er zum Direktor, wie er selbst heute sagt. "Mir wurde mit der Polizei gedroht, wenn ich den Sachverhalt nicht aufkläre." Was es über die Gedankenwelt und die Werte eines Menschen aussagt, dass er ein solches Pamphlet mit sich herumträgt, das ist die eine Frage; davon präzis zu trennen ist aber die andere, bloß juristische: Hat sich der damalige Gymnasiast Aiwanger strafbar gemacht?
Antisemitisches Flugblatt:Abstoßend, aber auch strafbar?
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Das Pamphlet im Ranzen des Schülers Hubert Aiwanger war ein übles Machwerk. Juristische Entscheidungen geben Aufschluss darüber, wann der Tatbestand der Volksverhetzung vorliegt.
Von Ronen Steinke
Meinung Hubert Aiwanger:Wenn die Wahrheit zur Gefahr wird
Der Freie-Wähler-Chef hat in der Flugblatt-Affäre erst die Unwahrheit gesagt - und seine Lüge dann kassiert. Doch wer Pamphlete bei sich trug, in denen die ermordeten Juden verhöhnt werden, kann nicht Vizeministerpräsident bleiben.
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