Bund-Länder-Kompromiss:Die Zweifel danach

Lesezeit: 5 min

"Wir können Asylsuchende nicht abweisen und in Drittstaaten ausfliegen": Asylbewerber in einem Aufnahmezentrum in Eisenhüttenstadt. (Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Kaum haben sich Bund und Länder dazu durchgerungen, die Verlegung von Asylverfahren in Länder außerhalb der EU jedenfalls zu prüfen, kommt Kritik auf. Ist der Vorschlag rechtlich überhaupt haltbar?

Von Markus Balser, Constanze von Bullion, Paul-Anton Krüger und Alexander Mühlauer, Berlin, London

Wie Deutschland steigende Flüchtlingszahlen in den Griff bekommt? Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat da klare Vorstellungen. In den nächtlichen Verhandlungen der Ministerpräsidentenkonferenz hatte er einen brisanten Auftrag für die Regierung gegen den Widerstand von SPD-Kollegen durchgedrückt. Sie werde prüfen, ob Asylverfahren "zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen" könnten, heißt es nun im Abschlusspapier. Selbst Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann ließ sich von diesem Vorhaben in Vorgesprächen überzeugen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: