Verfassungsgerichtsurteil:So nicht!

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Was ist jetzt mit dem Nachtragshaushalt? Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Doris König bei der Urteilsverkündung. (Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat sich für eine sehr strikte Auslegung der Schuldenbremse entschieden. Die Botschaft lautet: Die Regeln des Grundgesetzes erlauben keine kreativen Umbuchungen und keine kunstfertigen Verschiebungen. Jetzt fehlen der Regierung mal eben 60 Milliarden Euro für die Energiewende.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Vor gut 14 Jahren fand eine neue Regel Eingang ins Grundgesetz, und obwohl sie nicht ganz einfach zu lesen war, fand man immerhin einen einprägsamen Namen. Man nannte sie die Schuldenbremse. Sie sollte für den Staat ungefähr das sein, was für den Menschen die guten Vorsätze sind. In einem Augenblick der Hellsichtigkeit gelobt man, wenigstens wochentags auf Alkohol zu verzichten oder auf Kuchen, und überhaupt möchte man mehr Gemüse essen. Aber Regierungen sind manchmal wankelmütig und tendieren dazu, die selbstgesetzten Regeln interpretatorisch an die angeblich unüberwindbaren Bedürfnisse des Tages anzupassen. Dasselbe gilt für Menschen, nur gibt es da einen entscheidenden Unterschied: Ihre Fastendisziplin wird nicht vom Bundesverfassungsgericht kontrolliert.

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