Gesundheitswesen:So funktioniert das Organspende-Register

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2023 haben nur 965 Menschen nach ihrem Tod eines oder mehrere ihrer Organe gespendet, zeigt die Statistik. (Foto: Waltraud Grubitzsch/DPA)

Von diesem Montag an kann jeder in einer zentralen Datenbank hinterlegen, ob er im Todesfall Organe spenden will - oder auch nicht. Was man über die elektronische Kartei wissen sollte.

Von Angelika Slavik, Berlin

Die Frage, ob man nach dem eigenen Tod seine Organe spenden will, um damit das Leben eines anderen Patienten zu retten, ist zutiefst persönlich - und gleichzeitig auch ein heikles Thema für die Politik. An diesem Montag ist nun, nach langem Vorlauf, das neue elektronische Organspende-Register in Betrieb gegangen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum gibt es das Organspende-Register überhaupt?

Die Entscheidung, ob nach dem Tod eines Angehörigen Organe gespendet werden sollen, bringt viele Familien in eine komplizierte Lage. Oft ist nicht klar, welche Haltung der Verstorbene zu dem Thema gehabt hat - und diejenigen, die dann darüber bestimmen sollen, sind ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation. Den eigenen Willen schon zu Lebzeiten zu dokumentieren, soll Klarheit schaffen und die Angehörigen entlasten. Mit der Einführung des Organspende-Registers verbindet die Politik zudem die Hoffnung, dass sich mehr Menschen damit auseinandersetzen und so die Bereitschaft zur Organspende steigt. Denn in Deutschland ist die Zahl der Organspenden, gemessen am Bedarf, viel zu niedrig. 2023 verzeichnete die Statistik 965 Menschen, die nach ihrem Tod eines oder mehrere ihrer Organe gespendet haben. Gleichzeitig benötigen aktuell aber etwa 8400 schwer kranke Patienten eine Organspende. Die Mehrheit, etwa 6500 Menschen, wartet auf eine neue Niere. Etwa 690 Patienten brauchen eine Herztransplantation.

Ist die Registrierung verpflichtend?

Nein, die Nutzung des Organspende-Registers ist vollkommen freiwillig. Es ist weiterhin möglich, seine Haltung zum Thema Organspende auf anderen Wegen zu dokumentieren - zum Beispiel durch den Organspendeausweis aus Papier, den man in jeder Apotheke bekommen und selbst ausfüllen kann. Oder über eine Patientenverfügung. Das elektronische Register hat allerdings den Vorteil, dass der Eintrag im Bedarfsfall auf jeden Fall gelesen wird - wohingegen vor allem der Papierausweis schnell mal verloren gehen kann. Wer mehr als eine dieser Optionen nutzt, sollte darauf achten, dass es nicht mehrere Erklärungen gibt, die sich widersprechen. In einem solchen Fall würde laut Bundesgesundheitsministerium immer die jüngste Erklärung als die gültige betrachtet.

Gilt eine Entscheidung für immer?

Nein, der eigene Eintrag kann jederzeit geändert werden. Wer sich als potenzieller Spender registriert hat, kann es sich jederzeit anders überlegen - genauso wie jemand, der eine Spende zunächst ausgeschlossen hat. Es ist ebenso möglich, nur bestimmte Organe für eine Spende freizugeben und alle anderen auszuschließen. Oder umgekehrt, bestimmte Organe von einer Spende auszunehmen und alle anderen freizugeben.

Die neue Alternative zum Organspendeausweis: die Internetseite www.organspende-register.de. (Foto: Heike Lyding/Imago)

Wie funktioniert das genau?

Unter der Internet-Adresse www.organspende-register.de können Bürgerinnen und Bürger ab sofort ihre Haltung hinterlegen. Notwendig ist dafür allerdings, dass man einen Personalausweis mit Online-Funktion und Pin (eID) besitzt. Spätestens vom 30. September an sollen Versicherte dann einfacher auf das Register zugreifen und ihre Erklärungen auch mit Hilfe ihrer Gesundheits-ID abgeben können. Die bekommt man etwa über die App der eigenen Krankenkasse. Genutzt werden kann das elektronische Register von allen Menschen ab dem 16. Lebensjahr, wobei immer nur der eigene Eintrag vorgenommen werden kann. Eltern können also keine Erklärung im Namen ihrer Kinder abgeben. Ein Widerspruch gegen eine Organspende kann übrigens schon ab dem 14. Lebensjahr abgegeben werden - allerdings nicht elektronisch, weil die entsprechenden Ausweisfunktionen in diesem Alter noch nicht freigeschaltet sind.

Wie sicher ist das?

Im Bundesgesundheitsministerium versichert man höchste Sicherheitsstandards, die Daten des Registers werden auf einem Server in Deutschland gespeichert. Wer eine Erklärung zu seiner Spendenbereitschaft abgeben will, muss seine Identität nachweisen - und das gilt umgekehrt auch für Krankenhauspersonal, das den Eintrag abrufen will. In den Kliniken hat also nicht jeder Angestellte Zugriff auf diese Daten, sondern nur Mitarbeiter, die vorab vom Krankenhaus als berechtigte Personen registriert wurden: Ärztinnen, Ärzte und Transplantationsbeauftragte. Bei der konkreten Abfrage müssen sie sich ebenfalls noch einmal authentifizieren. Allerdings sind elektronische Systeme immer ein potenzielles Ziel für Hackerangriffe. Die Schweiz etwa sperrte Anfang 2022 ihr Organspende-Register wegen Problemen mit der Datensicherheit.

Welche Regelungen haben andere Länder?

Organspende-Register gibt es in mehreren EU-Ländern. In Dänemark wurde es bereits 2010 eingeführt, in Großbritannien sogar schon 1994. In den Niederlanden existiert ein Register seit 1998, dort ist der Eintrag sogar verpflichtend: Jeder Erwachsene muss seine Haltung zur Organspende hinterlegen. Ein entscheidender Unterschied zu Deutschland ist, dass in den meisten anderen europäischen Ländern die sogenannte Widerspruchslösung gilt. Das bedeutet, dass jeder Mensch als potenzieller Organspender betrachtet wird. Wer nicht spenden will, muss aktiv widersprechen. Zu den Ländern mit Widerspruchslösung gehören etwa Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien, Großbritannien und die Niederlande. In Deutschland sind alle Initiativen in diese Richtung bislang gescheitert.

Wie sind die Reaktionen auf das neue Organspende-Register?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert, dass der Zugang zum System zu kompliziert sei. Tatsächlich sollte es ursprünglich möglich sein, über die Bürgerämter der Kommunen Zugriff auf den eigenen Eintrag zu bekommen - das scheiterte aber an technischen Aspekten. Umstritten ist zudem, ob das elektronische Register die Spendenbereitschaft tatsächlich wie von der Politik erhofft erhöhen wird. Bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation hält man die Einführung des Organspende-Registers dennoch für einen großen Fortschritt: Die Einträge seien dort sicher gespeichert und schnell abrufbar.

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