Justiz:Sechs Mal lebenslänglich und kein Ende in Sicht

Deutschlands Langzeithäftling Nummer Eins gilt immer noch als Sicherheitsrisiko. Seit 47 Jahren sitzt Heinrich Pommerenke im Gefängnis. Ein Besuch hinter Gittern.

Noch immer hat Heinrich Pommerenke das Haar streng nach hinten gekämmt, wie auf jenem Foto, das ihn vor fast einem halben Jahrhundert zeigt, als sie ihm den Prozess gemacht haben.

Heinrich Pommerenke, Häftling. Justiz, seit 47 Jahren im Gefängnis, Foto: dpa

Sechs Mal lebenslänglich und Einzelstrafen von zusammen 156 Jahren: Heinrich Pommerenke

(Foto: Foto: dpa)

Nur länger und dünner ist es geworden, es wellt sich grau im Nacken. Auch die Augen nehmen manchmal diesen seltsamen Ausdruck an, mit dem er damals an der Kamera vorbei ins Leere blickte: nicht kalt und brutal, wie man das von einer "Bestie in Menschengestalt" erwarten würde - so nannte ihn die Presse damals -, sondern eher verschlossen und scheu.

Bizarre Welt

Dann weiß man, dass man die falsche Frage gestellt hat. Es ist ein trüber Oktobertag, als sich die Stahltüren der Justizvollzugsanstalt Bruchsal in Baden-Württemberg in für einen Besuch bei Deutschlands am längsten inhaftierten Strafgefangenen öffnen.

Als der gebürtige Mecklenburger Pommerenke am 19. Juni 1959 eingesperrt wurde, hatten sie in Berlin noch nicht mal die Mauer gebaut. Die ist inzwischen längst abgerissen, doch Pommerenke sitzt immer noch.

Seit mehr als 47 Jahren lebt er in jener bizarren Welt, in der das Rasseln der Schlüssel und das Schlagen der schweren Eisentüren den Takt angeben. Morgens fegt er 4,7 Stunden den Werkhof, nachmittags 2,7 Stunden, dann wird die Zelle wieder zugeschlossen.

Vier Frauen brutalst ermordet

Was bleibt nach so vielen Jahren übrig von einem Menschen, der einer der Furcht erregendsten Mörder in der deutschen Justizgeschichte war?

Im Südwesten lebten die Menschen damals in Angst und Schrecken vor dem Serienmörder. Zwischen dem 15. September 1958 und dem 19. Juni 1959 beging er 27 Straftaten von besonderer Schwere, wie das im Gerichtsdeutsch heißt.

Vier Frauen hat er auf brutale Weise ermordet und zahlreiche weitere überfallen. Er hat vergewaltigt, geraubt, gestohlen. Das Landgericht Freiburg verhängte sechs Mal lebenslanges Zuchthaus, dazu - aus Einzelstrafen von zusammen 156 Jahren - weitere 15 Jahre Gesamtstrafe.

Der Vater mit der Lederpeitsche

Heute mag der 69-Jährige nicht viel sagen zu den "Gewalttaten, die ich nicht vollbringen wollte". Es ist der einzige Punkt im Gespräch, an dem er die Augen niederschlägt.

Wie viele Straftäter, die eine Erklärung für das Unerklärliche liefern wollen, kommt er auf seine ärmliche und lieblose Jugend zu sprechen - der Vater soll ihn mit der neunschwänzigen Lederpeitsche traktiert haben.

Wie so oft sind seine Worte rätselhaft: "Ich wurde zu Hause geschlagen, weil ich nicht böse sein wollte."

Nach dem Foto von 1960 wäre er kaum wiederzuerkennen: Aus der hageren Nachkriegsgestalt ist ein massiger alter Mann geworden, der sein Gesicht hinter einem mächtigen weißen Bart versteckt.

Ein Blick wie der eines freundlichen Großvaters

Wissenschaftler gehen davon aus, dass Abstumpfung und Resignation nach 20, 25 Jahren Gefängnis nahezu unausweichlich werden. Doch in jenem kargen Besucherraum der JVA Bruchsal sitzt einer, der aufmerksam zuhört, Fragen begreift, einer, dessen Blick dem Gegenüber zweieinhalb Stunden standhält.

Augen, die heitere Fältchen bekommen, wenn ihm ein Scherz gelingt, ein Blick, der mild und herzlich sein kann wie bei einem freundlichen Großvater. Um dann unversehens wieder dunkel und undurchdringlich zu werden.

Seine Antworten verlieren sich freilich oft genug im Dickicht seiner Gedankenwelt. Aus der Bergpredigt im Neuen Testament hat er sich eine Art geistige Zuflucht gebaut - vor dem herzlosen Knastalltag, aber auch vor der eigenen Schuld.

Dort ist viel von Vergebung und Versöhnung die Rede. "Was noch nicht automatisch heißt, dass ich morgen lebensfähig wäre draußen", schränkt er rasch ein. "Ich möchte nicht entlassen werden, wenn die Frauen vor mir schreiend davon laufen müssen."

"Immer nur weggesperrt"

Was vor einer Entlassung geschehen müsste, formuliert er in seiner eigentümlichen Sprache so: "Die Ellenbogenfreiheit müsste wieder eingeschränkt werden durch die Erarbeitung von Gewissensbissen."

Die Erarbeitung von Gewissensbissen: Damit hat die Justiz ihn allein gelassen. 34 Jahre hat es gedauert, bis er - unter Aufsicht - erstmals für ein paar Stunden ins Freie durfte, vier Jahrzehnte, bis man ihm erstmals ein paar Stunden Therapie gewährte, die sein hartnäckiger Anwalt Hannes Linke mit immer neuen Eingaben erkämpfen musste: "Die haben ihn immer nur weggesperrt."

Derzeit bekommt er vier Ausführungen pro Jahr. Ein Sicherheitsbeamter ist dabei, und der pensionierte Gefängnispfarrer Ernst Ergenzinger - sein Betreuer und Freund, dem "der Heinrich" längst zur Lebensaufgabe geworden ist.

Dabei hat das Recht sich grundlegend geändert seit jenen Tagen, als Pommerenke, wenn er randalierte, kurzerhand in Dunkelhaft gesteckt wurde.

Seine Strafe gilt seit neun Jahren als verbüßt

Das Zuchthaus wurde abgeschafft, das Resozialisierungsgebot eingeführt, und das Bundesverfassungsgericht versprach schon 1977, jeder Mensch, auch der Schlimmste der Schlimmen, müsse eine konkrete und realisierbare Chance haben, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden.

Und als die Justiz den damals krebskranken Pommerenke einfach im Knast sterben lassen wollte - die Ärzte gaben ihm maximal noch fünf Jahre -, befassten sich die höchsten deutschen Richter 1995 direkt mit seinem Fall: Die Chance auf Freiheit auf einen "von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren", wäre mit der Würde des Menschen unvereinbar.

Schöne Worte waren das. Nur hat sich dadurch wenig verändert. Zwar hat die Justiz auf den Karlsruher Druck hin eingelenkt - Pommerenkes Strafe gilt seit neun Jahren als verbüßt.

Doch aus Sicht eines Sachverständigen ist die Rückfallgefahr nicht ausgeräumt, eine Entlassung verbiete sich deshalb. Es ist ein Teufelskreis: Ohne eine längerfristige Therapie - die ihm jahrzehntelang verweigert wurde - gilt der 69-Jährige weiterhin als Sicherheitsrisiko.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) sieht freilich die Schuld dafür bei Pommerenke selbst. Er habe angebotene Therapien ausgeschlagen und andere vorgeschlagen, die nicht möglich gewesen seien. "Er kann sich nicht raussuchen, wie er therapiert werden möchte, er muss sich auch darauf einlassen, was wir ihm anbieten."

Therapie nur mit triebhemmenden Injektionen

Nun wird ihm zwar eine Sozialtherapie angeboten, die - wenn sich das Rückfallrisiko dadurch verringern sollte - zumindest eine theoretische Chance bedeutet.

Nur fürchtet sich der gesundheitlich schwer angeschlagene Diabetiker davor, weil er sich Triebhemmer spritzen lassen müsste, Chemie mit drastischen Nebenwirkungen.

Es sieht fast so aus, als würde der Oberstaatsanwalt Recht behalten, der 1960 eine regelrechte Höllenstrafe beschwor. Hinter Pommerenke "werden sich neun Tore schließen, durch die er nie mehr herauskommen soll".

Heinrich Pommerenke hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, doch die Ziele sind kleiner geworden: Vielleicht ein paar zusätzliche Ausführungen pro Jahr, oder ein bisschen mehr Spielraum im rigiden Knastalltag - er hätte seine Zelle gern rosa gestrichen.

Was er machen würde, wenn er draußen wäre? "Schnecken und Fische züchten. Mich in der Natur bewegen."

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