Bundestagswahl:Warum die Briefwahl auch Nachteile hat

CDU stellt Werbemittel für Briefwahl vor

So wirbt die CDU für die Briefwahl 2017.

(Foto: ZB)

Sie war als Ausnahme gedacht, doch inzwischen nutzen in manchen Städten bereits 40 Prozent die Briefwahl. Das kann Auswirkungen auf Wahlergebnisse haben - und ist verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.

Kommentar von Robert Roßmann, Berlin

"Die Bundestagswahl findet am 24. September statt", heißt es derzeit allenthalben. Doch dieser Satz stimmt nicht. Richtig wäre: "Die Wahl findet auch am 24. September statt." Denn immer mehr Bürger geben ihre Stimme bereits vor dem eigentlichen Wahltag ab. In einigen bayerischen Städten liegt der Anteil der Briefwähler bereits bei 40 Prozent. Die Wahl ist das Hochamt der Demokratie, sie findet nicht ohne Grund in öffentlichen Räumen statt. Aber immer weniger Bürger sehen sich bemüßigt, am Sonntag ihr Wahllokal zu besuchen. Fehlt es also am Respekt vor der Demokratie? Und was folgt aus der schleichenden Privatisierung und Vorverlegung des Wahlaktes?

Die Briefwahl sollte Kranken und Urlaubern das Wählen ermöglichen

Als die Briefwahl 1957 eingeführt wurde, war sie als Ausnahme gedacht. Kranken, Urlaubern und Sonntagsarbeitern sollte die Stimmabgabe ermöglicht werden. Doch seitdem hat sich der Anteil der Briefwähler verfünffacht - auch weil der Bundestag 2008 entschieden hat, dass künftig jeder per Brief wählen darf. Inzwischen ist die Brief- vor allem eine Bequemlichkeitswahl. Das zeigt auch ein Aufruf von Katrin Göring-Eckardt. Die Spitzenkandidatin der Grünen hat gerade getwittert: "Wer am 24. September ausschlafen, brunchen, Serien schauen will: Jetzt die Briefwahl beantragen." Einem Land muss es ziemlich gut gehen, wenn ein Brunch wichtiger als die Stimmabgabe im Wahllokal ist.

Die schleichende Vorverlegung des Wahltermins durch die Briefwähler hat nicht nur Auswirkungen auf die Parteien (sie müssen früher mit ihrem Wahlkampf beginnen), sie kann auch Wahlergebnisse ändern. Jemand, der bereits einen Monat vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgibt, kann nicht mehr auf neue Entwicklungen reagieren. Das zeigt etwa ein Blick auf die baden-württembergische Landtagswahl 2011. Damals wurde Winfried Kretschmann mit minimalem Vorsprung Ministerpräsident. Ohne die Katastrophe in Fukushima zwei Wochen vor der Wahl hätte es der Grüne vermutlich nicht in die Staatskanzlei geschafft. Wenn damals schon ein größerer Anteil der Bürger seine Stimme vorab abgegeben hätte, wäre Kretschmann wahrscheinlich nie Ministerpräsident geworden.

Die Verfassungsrichter befanden: Das Ziel überwiege die Gefahren

Die Briefwahl ist auch verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Das Wahlgeheimnis ist bei ihr nicht in gleicher Weise gewährleistet wie bei der Urnenwahl. Das gilt auch für die Kontrolle der Stimmabgabe. Wer kann etwa garantieren, dass die Bewohner eines Heimes tatsächlich alle ihre Briefwahlstimmen frei und geheim abgegeben haben? Die Liste der aufgedeckten Briefwahl-Betrügereien ist lang.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Briefwahl trotzdem in mehreren Entscheidungen für verfassungskonform erklärt. Die Richter fanden, das Ziel, mit ihr die Wahlbeteiligung hoch zu halten, überwiege die Gefahren. Doch bei all diesen Karlsruher Entscheidungen lag die Briefwahl-Quote niedriger als heute. Der Bundestag tut deshalb gut daran, die Briefwahl nicht durch weitere Erleichterungen noch stärker zu fördern.

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