AfD im Bundestag:Stephan Brandner kann und darf nicht gewählt werden

Thüringer Landtag

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner kommt im Plenarsaal des Thüringer Landtages in Erfurt zu Wort (Archivbild)

(Foto: picture alliance / Martin Schutt)

Ein rechter Pöbler soll nach Willen der AfD Vorsitzender des Rechtsausschusses werden. Es ist Zeit für eine Ausnahme von den parlamentarischen Gepflogenheiten.

Kommentar von Heribert Prantl

Der Rechtsausschuss des Bundestags wird sich in der nächsten Zeit intensiv mit Hetze und Hass im Internet beschäftigen müssen. Er wird darüber beraten müssen, ob und wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Meinungsfreiheit beeinträchtigt und ob und wie man das Löschen von kriminellen Bösartigkeiten besser als bisher organisieren kann. Ein sarkastischer Spötter könnte sagen, dass es daher doch ganz gut sei, wenn der Vorsitzende dieses Ausschusses sich mit Hetze und mit Gemeinheiten auskennt - weil er diese selber gern produziert.

Ja, Stephan Brandner. Er kam auf Listenplatz 1 der AfD Thüringen in den Bundestag, ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Sachverständiger in Pöbelei. Im Erfurter Landtag hat er als Abgeordneter binnen einer Legislaturperiode 32 Ordnungsrufe gesammelt. In der Zeit hat Mariam Lau einige der einschlägigen Beleidigungen des Stephan Brandner zitiert: Eine syrische Familie, so hatte er bemerkt, sei für ihn "Vater, Mutter und zwei Ziegen". Über Merkel hatte er gesagt: "Anklagen. Einknasten. So". Und über Antifa-Demonstranten hatte er dargelegt, die seien Ergebnis von Inzucht und Sodomie.

Darf so einer an der Spitze des Rechtsausschusses stehen? Ist der Rechtsausschuss eine Resozialisierungsanlage für Krawall-Abgeordnete? Soll man also darauf hoffen, dass ein Pöbler weniger pöbelt, weil er eine sehr herausgehobene Funktion hat, weil er ein Repräsentant des Rechts ist? Das wäre eine gefährliche Experimentalpolitik.

Der Rechtsausschuss ist nicht irgendein Ausschuss, weil das Recht nicht irgendeine Materie ist. Das Recht ist Herz und Seele des Parlaments, die Gesetzgebung hat dieser Staatsgewalt den Namen gegeben: Legislative. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses ist der Repräsentant dieser Legislative. Das kann nur jemand sein, der für den Geist des Grundgesetzes steht - der die Würde des Parlaments achtet, wahrt und schützt.

Natürlich hat die AfD als gewählte parlamentarische Kraft das Zugriffsrecht auf Ausschüsse. Natürlich darf die AfD wie jede andere Fraktion bei Parlamentsausschüssen, die sie per Zugriffsrecht gezogen hat, den Vorsitzenden benennen. Und die anderen Fraktionen sollen, so ist es parlamentarischer Brauch, diesen Vorsitzenden in der Regel akzeptieren. Aber es muss Ausnahmen von dieser Regel geben. Brandner ist eine dieser Ausnahmen.

Vor Kurzem hatte das Parlament den AfD-Abgeordneten Roman Reusch als Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist, abgelehnt. Der Mann war vor seinem Einzug in den Bundestag Oberstaatsanwalt in Berlin und mit kontroversen Thesen zur Ausländerpolitik aufgefallen. Diese Ablehnung hätte es nicht gebraucht; sie war falsch. Wenn einer jahrzehntelang als Staatsanwalt arbeiten kann und darf, dann kann er auch als parlamentarischer Geheimdienstkontrolleur arbeiten. Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hatte daraufhin angekündigt: "Wenn man Krieg haben will in diesem Bundestag, dann kann man auch Krieg kriegen." Die Benennung des aggressiven Stephan Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses gehört wohl jetzt zu dieser bösen Ankündigung.

Der Rechtsausschuss darf solchen Drohungen nicht nachgeben. Jeder Ausschuss wählt sich seinen Vorsitzenden selbst. Jeder Ausschuss muss selbst beurteilen, ob ein ihm vorgeschlagener Vorsitzender der Arbeit des Ausschusses schadet und den Ausschuss diskreditiert. Bei dem von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten Stephan Brandner ist das der Fall. Er kann und darf nicht gewählt werden. Es geht um den Respekt des Ausschusses vor sich selbst.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: