Urteil:Gericht kippt Demonstrations-Verbot am Hambacher Forst - Rodung ausgesetzt

  • Die Großdemonstration im Hambacher Forst darf stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden.
  • Im Hambacher Forst darf vorerst nicht weiter gerodet werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren. RWE dürfe "keine vollendeten Tatsachen schaffen", sagten die Richter.
  • RWE erwartet durch den Stopp nun jährliche Kosten im niedrigen dreistelligen Millionenbereich.

Von Benedikt Müller, Düsseldorf

Die für diesen Samstag geplante Großdemonstration von Braunkohlegegnern am Hambacher Forst darf trotz Sicherheitsbedenken der Polizei stattfinden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein von der Polizei erlassenes Verbot am Freitag gekippt. Die Polizei kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht vor das Oberverwaltungsgericht in Münster zu ziehen.

Schon zuvor haben Richter am Freitag entschieden, dass der Energiekonzern RWE vorerst keine weiteren Bäume in dem alten Wald fällen darf. Nach dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster verzögert sich die Rodung des Hambacher Forstes bei Köln um mindestens ein Jahr.

Denn der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt derzeit noch gegen den Hauptbetriebsplan des Braunkohletagebaus Hambach. Bevor das Verwaltungsgericht Köln in dieser Sache entschieden habe, dürfe RWE in dem Wald keine "vollendeten Tatsachen" schaffen, urteilte das OVG in einem Eilverfahren. Die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne, teilten die Richter mit.

Der Energiekonzern geht davon aus, dass ein rechtskräftiges Urteil zum Hauptbetriebsplan "möglicherweise erst Ende 2020" vorliegen wird. Bis dahin dürfte im Hambacher Wald nicht gerodet werden. Deshalb erwartet der Konzern, dass er vom nächsten Jahr an einen "niedrigen dreistelligen Millionenbetrag" weniger Gewinn erwirtschaften wird. Das hat RWE am Freitagnachmittag ad hoc mitgeteilt.

RWE wollte eigentlich in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen Waldes roden, um den benachbarten Braunkohletagebau zu erweitern. Aus Naturschutzgründen endet die Rodungssaison bereits im Frühjahr 2019. Das Verwaltungsgericht Köln geht nach eigenen Angaben jedoch nicht davon aus, dass man in wenigen Wochen über die Klage des BUND entscheiden werde. Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet sagte, dass es "in absehbarer Zeit" keine Rodungen im Hambacher Wald geben werde. "Es ist jetzt der Raum für Gespräche, und den sollten alle Beteiligten nutzen", sagte der CDU-Politiker.

RWE hält Rodungen für "zwingend erforderlich"

Umweltschützer fordern seit Jahren einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Braunkohle ist zwar eine kostengünstige und heimische Ressource. Allerdings fallen bei keinem anderen Energieträger so viele CO₂-Emissionen pro Kilowattstunde Strom an. RWE verweist darauf, dass seine Braunkohlekraftwerke für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung notwendig seien. Im Auftrag der Bundesregierung diskutiert derzeit eine Kommission über einen möglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung, sie soll der Politik noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag machen.

RWE hielt die Rodungen in den kommenden Monaten für "zwingend erforderlich". Eine vorübergehende Aussetzung der geplanten Abholzung stelle die Stromerzeugung in den Kraftwerken in Frage, argumentierte der Konzern bislang. Weil RWE im vergangenen Jahr keine Bäume im Hambacher Wald rodete, könne man nun nicht mehr länger warten.

Das OVG argumentiert hingegen, dass RWE und die Bezirksregierung nicht ausreichend belegt hätten, dass die sofortige Rodung "im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei", um die Energieversorgung zu sichern.

BUND: "Wir sind sehr froh"

In ihrer Klage kritisieren die Naturschützer, dass die Verwaltung nicht ausreichend geprüft hätte, ob der Braunkohletagebau umweltverträglich sei. Nach Ansicht des BUND hätte das Land den Hambacher Wald längst zum Vogelschutzgebiet oder Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) erklären müssen. Der BUND verweist auf Tierarten wie die Bechstein-Fledermaus oder den Mittelspecht und das Große Mausohr, die in den alten Eichen und Buchen hausen. Der Tagebau störe und vernichte diese Lebensräume, argumentieren die Umweltschützer.

"Das ist ein großer Erfolg unserer langjährigen juristischen Bemühungen und ist wirklich eine Zäsur hier in Nordrhein-Westfalen", sagte Dirk Jansen, Geschäftsführer des BUND Nordrhein-Westfalen, bei einer Pressekonferenz in Köln. "Wir sind sehr froh."

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