Fall Sigi Maurer:Haltet lieber den Mund

Eine Frau wird obszön beleidigt, macht die Nachricht öffentlich - und soll dem mutmaßlichen Täter nun Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil gegen die österreichische Politikerin Sigi Maurer ist bedrückend für alle Frauen.

Kommentar von Kathleen Hildebrand

Frauen, die sexuelle Belästigung beklagen, wird oft vorgeworfen, zu spät zu sprechen und zu handeln. So gesehen hat Sigi Maurer alles richtig gemacht. Die frühere Grünen-Abgeordnete im österreichischen Nationalrat hat sich gewehrt. Und sie hat das sofort getan, nicht mehrere Jahrzehnte später.

Trotzdem ist es nun sie, die wegen übler Nachrede insgesamt 7000 Euro Straf- und Schmerzensgeld zahlen muss. Das Schmerzensgeld geht an den Mann, von dem sie überzeugt ist, beleidigende Nachrichten erhalten zu haben. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist und gegen das Maurer in Berufung gehen will, ist ein bedrückendes Signal an Frauen, ja an alle, die Belästigung erlebt haben, die sexistisch beleidigt wurden und die das nicht mehr stillschweigend hinnehmen wollen.

Maurer hatte im Mai mehrere Facebook-Nachrichten von dem Facebook-Profil des Besitzers eines Bierladens in Wien bekommen, die zwischen obszöner Anmache und Beleidigungen wie "kleine dreckige Bitch" schwankten. Beleidigungen, die nur der betroffenen Person zugeschickt werden, sind in Österreich nicht strafbar. Die Politikerin wollte sich aber wehren. Deshalb veröffentlichte sie die Nachrichten inklusive Absendername und der Adresse des Geschäfts auf ihrem öffentlichen Twitter-Profil. Nach heftigen Reaktionen von Twitter-Nutzern klagte der Mann wegen übler Nachrede. Er bestreitet, dass die Nachrichten von ihm stammen. Sein Computer sei im Geschäft offen zugänglich gewesen. Da Maurer nicht sorgfältig genug geprüft habe, ob wirklich der Besitzer des Facebook-Profils selbst ihr geschrieben habe, gab das Gericht ihm recht.

Es geht hier nicht um eine exotische Besonderheit des österreichischen Rechts, das oft einen strengeren Maßstab zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts gegenüber Pressefreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung anlegt. Ein Urteil zu Ungunsten Maurers wäre auch nach deutschem Recht nicht abwegig. Wer eine private Nachricht öffentlich macht, braucht dafür schon sehr gute Gründe. In Fällen mit schwieriger Beweislage wie diesem entscheidet der Richter, wessen Darstellung er vernünftigerweise mehr Glauben schenken kann. Und hier liegt das Traurige an diesem Urteil: Der Wiener Richter sagte in seiner Begründung, er glaube, dass der Geschäftsmann "in weiten Teilen die Unwahrheit" sage. Und entschied trotzdem für ihn.

Für Beobachter des Falls bleibt die Frage, wie man sich gegen verbale Übergriffe wehren kann - wenn es für die Beschuldigten offenbar so einfach ist, ihre Autorschaft abzustreiten. Zu einer Zeit, da es leichter ist als je zuvor, Fremde über soziale Medien aufs Übelste anzugehen, werden gerade Frauen oft Opfer obszöner, sexistischer Beleidigungen. Das vorläufige Wiener Urteil scheint ihnen zu sagen: Haltet lieber den Mund.

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